Hallo ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Mein Sohn ist jetzt 5 Wochen alt, nun hat mein AG angerufen und da hab ich erst erfahren das man den Antrag auf Elterngeld schon 7 Wochen vor der Geburt hätte stellen müssen
.
Wenn ich den Antrag jetzt noch Stelle kann er abgelehnt werden?Welche Papiere muß ich wo hinschicken?
Ich kenn mich überhaupt nicht aus,blick langsam überhaupt nicht mehr durch.
Ich hoffe dass Ihr mir helfen könnt!!!
!!!
Hilfe!!!Elterngeld beantragen zu spät???
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von hopplhase80 - 19.05.10 - 23:20 Uhr
Beitrag von supikee - 19.05.10 - 23:27 Uhr
Meinst du Elterngeld oder Mutterschaftsgeld??
Den Elterngeldantrag stellt man erst nach der Geburt.
Kannste alles downloaden, glaub ich.
Aber wieso kommt dir das denn jetzt erst?? Und wieso hat dein AG dich deshalb angerufen?
Beitrag von hanna0815 - 19.05.10 - 23:28 Uhr
Was hast du denn für nen dummen Chef????
Du kannst das Elterngeld erst beantragen, wenn das Kind geboren ist.
Vorher gibt es Mutterschaftsgeld vom AG und von der KK
Dein Chef hat auch mit dem Elterngeld gar nix zu tun.
Du solltest den schnellstens nach der Geburt mit der GebUrkunde bei der Elterngeldstelle einreichen und bekommst das erste Geld erst nachm Mutterschutz.
Beitrag von windsbraut69 - 20.05.10 - 06:44 Uhr
Ich denk mal, der "dumme" Chef hat vom Mutterschaftsgeld oder Elternzeit gesprochen!
Was geht den AG an, ob und wann seine Mitarbeiter Elterngeld beantragen?
Gruß,
W
Beitrag von susannea - 19.05.10 - 23:32 Uhr
Hier wird einiges durcheinander geworfen. Elterngeld frühestens nach der Geburt und bis 3 Monate rückwirkend.
Elternzeit, 7 Wochen vor Beginn (beginnt nach dem Mutterschutz), also eine Woche nach der Geburt beim AG!
Mutterschaftsgeld frühestens 7 Wochen vor dem VET bei der KK.
Bis auf die Elternzeit, die wahrscheinlich vor ungefähr 4 Wochen angemeldet werden mußte kannst du alles noch machen!
Beitrag von supikee - 19.05.10 - 23:42 Uhr
Auch das Mutterschaftsgeld bekommt man rückwirkend?
Beitrag von susannea - 19.05.10 - 23:44 Uhr
Klar kann man das auch rückwirkend kriegen, allerdings wird dann von dem tatsächlichen und nicht dem VET (voraussichtlichem Entbindungstermin) gerechnet!
Beitrag von supikee - 19.05.10 - 23:50 Uhr
Wieder was dazugelernt
