Hallo,
meine Frage steht ja schon oben, aber zur Erklärung:
Bin seit Mai 07 zuhause in Elternzeit und habe in der Zeit vom Mai bis August 09 Muschugeld fürs 2 Kind bekommen (Elternzeit vom 1. endete im Mai 09). In der Zeit berechnete sich das Muschugeld nach Stufe 3. Nun wo ich wieder arbeiten gehe werde ich aber auf Stufe 2 wieder runtergestuft. Geht das so einfach??
Bitte helft mir mal.
LG skm
Kann man einfach ne Stufe wieder runtergestuft werden ö.D.
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Beitrag von skm - 20.05.10 - 10:20 Uhr
Beitrag von schnulli2007 - 20.05.10 - 10:49 Uhr
Hallo,
soweit ich informiert bin, ist doch die Umstellung von BAT auf TV-L bzw. TVÖD im Herbst 2006 passiert. du bist also noch ganz normal übergeleitet worden. Wenn du damals in Stufe 3 übergeleitet wurdest, muss die dir erhalten bleiben. Es sei denn, du bist mittlerweile auf einer anderen Stelle und die gucken dann nach deiner Anstellungszeit. Dann kann das schon sein. Wenn du aber durchgehend beschäftigt warst und auch womöglich noch unbefristet, denke ich, dass da ein Fehler unterlaufen ist.
lg
schnulli
