Eingliederungsvereinbarung

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Beitrag von shasmata - 20.05.10 - 15:58 Uhr

Hey,

mein Freund hatte gestern einen Termin bei seiner Arbeitsvermittlerin. Bei den bisherigen Terminen musste er die EGV immer neu unterschreiben, meint er. Gestern allerdings nicht.
Ist das richtig so? Gilt die alte weiter?

Beitrag von 2508beate - 20.05.10 - 18:13 Uhr

Eingliederungsvereinbarungen sind immer ein halbes Jahr gültig, vielleicht sollte er mal drauf schauen wie lange er gültig ist.

Mein 1. und einziger Termin bei meiner Fallmanagerin war letztes Jahr im März, wo ich diese EGV unterschrieben hatte, seitdem hat sich auch niemand mehr gemeldet. Wenn ich mal so zwischen durch da war und meine Fallmanagerin festegestellt hatte, das ich gar keinen gültige EVG habe, wurde erstmals wieder eine neue unterschrieben und dieser ist mittlerweile auch schon wieder abgelaufen.

EGV braucht man noch nicht mal unterschreiben, da niemanden einen zwingt, auch wenn man solche nicht unterschreibt bekommt man keine sanktion o.ä., laut Aussage meiner Fallmanagerin.

Beitrag von shasmata - 21.05.10 - 12:35 Uhr

Super, danke :-) dann ist sie wohl noch etwas gültig, da sie im Februar erst unterschrieben wurde :-)