Nachlass

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Beitrag von ss120875 - 20.05.10 - 19:53 Uhr

Hallo,

meine Mutter ist letzte Woche verstorben.

Sie hatte eine Sterbeversicherung die leider erst vor einem Jahr abgeschlossen wurde und somit nur die eingezahlten Beträge ausgezahlt werden.

Es kommt noch eine Beitragsrückerstattung von einer Rechtsschutzversicherung. Diese Beträge wollten wir für die Bestattungskosten hernehmen. Den Rest hätte ich dann draufgelegt.

Jetzt schreibt uns die Sterbeversicherung, dass ich Ihr eine Erbrechtsbescheinigung unterzeichnen soll.

Da uns unsere Mutter wahrscheinlich einen Haufen Steuerschulden hinterlassen hat haben wir vor, das Erbe auszuschlagen. Jetzt ist meine Frage, wenn ich das unterzeichne, kann ich doch nicht mehr ausschlagen oder? Ich möchte ja nichts für mich behalten, sondern nur die entstanden Bestattungskosten begleichen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten.

S.

Beitrag von seikon - 20.05.10 - 20:16 Uhr

Erst mal mein herzliches Beileid zum Tod deiner Mutter.
Erbrecht ist so komplex. Ich denke, das beste und sicherste wird sein, wenn du hierzu einen Fachanwalt für Erbrecht befragst. Eine Erstberatung ist nicht so teuer und kommt dich sicherlich günstiger als etwaige Forderungen die aus dem Erbe entstehen können. Vorallem bist du dann rechtlich gesehen auf der sicheren Seite. Lass ihn die Police über die Sterbeversicherung einsehen.

Beitrag von lenchen2002 - 21.05.10 - 16:27 Uhr

Hallo, mein Beileid.

Meine Uroma ist vor 10 Jahren gestorben, die kannte ich nicht mal, ich hab mich dann mit dem Amtsgericht unterhalten und hab das Erbe ausgeschlagen, der Notar sagte damals, man kann nicht einen Teil erben und den anderen ausschlagen.
Ich kann dich natürlich verstehen, dass du das geld für die Beerdigung willst, aber ich schätze, das ist dem Amt egal...

LG Lenchen