Werbungspauschale STEUERN

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Beitrag von kotki - 20.05.10 - 21:23 Uhr

Eine Frage:
Es geht um die Werbungskosten!

Pauschal ohne Nachweise werden 920€ anerkannt, oder?

Also brauche ich z.b Arbeitskleidung Zeitschrift nicht extra aufführen? Wenn man z.b zu Fuss zu arbeit geht.

Die Entfernungpauschale wird mit zu den Werbungskosten dazugezählt oder?

Also wenn ich täglich 20km fahre sind es im Jahr gesehen: 230 Arbeitstage x 20km x0,30€= 1380€
Somit muss ich die anderen Werbungskosten wie Kleidung doch extra aufführen, damit diese geltend gemacht werden oder???!!

Beitrag von bibuba1977 - 20.05.10 - 21:25 Uhr

Wenn du 20 km einfach hast, wirst du aber sicher nicht zu Fuss gehen, oder?

Wenn du Werbungskosten hast, die 920 Euro uebersteigen (und die Fahrtkosten fallen darein, ja), dann solltest du auch alles angeben was du hast. Ansonsten kannst du dir das sparen.

LG
Barbara

Beitrag von kisa1983 - 21.05.10 - 13:13 Uhr

Hallöchen,

also ich weiß folgendes von meiner Steuerberaterin.

"Pauschal ohne Nachweise werden 920€ anerkannt, oder? " Ja

"Also brauche ich z.b Arbeitskleidung Zeitschrift nicht extra aufführen?" Wenn du dafür was aufwendest, dann auch für Fachzeitschriften angeben und zwar "Werbungskosten: Aufwendungen für Arbeitsmittel".

"Die Entfernungpauschale wird mit zu den Werbungskosten dazugezählt oder?"
Ja, aber warum dann diese Aussage? "Wenn man z.b zu Fuss zu arbeit geht. "

"Somit muss ich die anderen Werbungskosten wie Kleidung doch extra aufführen, damit diese geltend gemacht werden oder???!! " Alles was dzu hast solltest du aufführen.

Hoffentlich waren dir die Aussagen hilfreich, wenn nicht, schreib mich an.

Liebe grüße

Beitrag von jeannylie - 21.05.10 - 13:40 Uhr

Somit muss ich die anderen Werbungskosten wie Kleidung doch extra aufführen, damit diese geltend gemacht werden oder???!!



JA!