Hallo
meine Arbeitszeit+Gehalt wurden um 10% von 40 auf 36Std gekürzt.
Mein Urlaubsanspruch von ehemals 30 auf 27Tage.
Ich soll aber trotzdem noch 5Tg die Woche abgeben, obwohl ich
ja nur 4,5Tg die Wo arbeite!
Eine Kollegin mit 20Std/Wo gibt für 1Wo 2,5Tg ab und bekommt 14Tg
Urlaub.
Muss das nicht gleich geregelt sein?
Danke für Eure Tips
Lg
Eve1972
gekürzter Urlaubsanspruch bei Teilzeit
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Beitrag von eve1972 - 21.05.10 - 11:49 Uhr
Beitrag von elsa345 - 21.05.10 - 11:57 Uhr
Hallo,
Du mußt folgendermaßen umrechnen:
30UT : 5AT = 6Wochen
6Wochen x 4,5 AT= 27UT
vollkommen korrekte Berechnung. Auch das pro Woche 5UT berechnet werden.
UT Urlaubstage
AT Arbeitstage
Sonst wäre ja z.B. jemand mit 30UT bei Teilzeit 2Tage arbeiten pro Woche 15Wochen pro Jahr im Urlaub.
Beitrag von eve1972 - 21.05.10 - 12:03 Uhr
Hallo Elsa345
danke
aber warum weiterhin 5Tg anstatt 4,5??
Wenn ich nur 4,5Tg da wäre dürfte ich doch für ne Wo
Urlaub auch nicht mehr abgeben müssen oder?
Danke
LG
Eve1972
Beitrag von elsa345 - 21.05.10 - 15:35 Uhr
Weil es so ist!
Nein ohne Quatsch, der Urlaub berechnet sich nach Arbeitstagen oder Werktagen. Arbeitstage = 5Tage-Woche (Mo-Fr)
Werktage= 6Tage-Woche (Mo-Sa)
Wenn Du also regulär eine 5Tage-Woche arbeitest, hast Du bei 30UT, 6Wochen Urlaub, das umgerechnet auf 4,5Arbeitstage sind eben 27UT. Denn dann hast Du auch wieder 6Wochen Urlaub. Dafür mußt Du dann für eine Woche Urlaub 4,5UT berechnen, nicht 5. Wenn sie das tun, ist es falsch.
Sei froh, daß Du noch so viel Urlaub bekommst, die meisten Unternehmen haben daran richtig geschraubt.
Beitrag von elsa345 - 21.05.10 - 15:37 Uhr
Huch, habe gesehen das ich es oben falsch gesagt habe. 4,5Tage ist korrekt nicht 5UT. Sorry.
Ich bin jetzt aber auch schon ganz durcheinander.
Beitrag von emilymaria - 21.05.10 - 12:04 Uhr
Das geht, allerdings müsstest du dann für den 0,5 Tag auch nur 0,5 UT nehmen bzw. berechnen lassen. dann passt das wieder.
Beitrag von woodgo - 21.05.10 - 15:38 Uhr
Hier zählt aber die Wochenarbeitszeit, nicht die Tage, das heißt, halbe Urlaubstage gibt es nicht.
Beitrag von emilymaria - 21.05.10 - 22:38 Uhr
wenn dem so ist, dann ist auch die Anrechnung 4,5 Tage Arbeitszeit nicht korrekt, sondern müssten 5 Tage à 7 Stunden 12 Minuten sein. Und damit wäre die Berechnung der UT auch wieder 5. Wenn ich einen Maßstab anlege, muss er ja für beide gleich gelten.
Beitrag von sassi31 - 21.05.10 - 17:50 Uhr
Hallo,
die Berechnung deiner Chefin ist ok. Aber nur, wenn du auch 4,5 Tage Urlaub nehmen musst, um 1 Woche frei zu bekommen.
Wenn sie verlangt, dass du 5 Tage Urlaub pro Woche nimmst, weil du auch an 5 Tagen arbeitest, dann darf sie deinen Urlaubsanspruch nicht kürzen.
Heißt:
Entweder 30 Tage Urlaubsanspruch und dann 5 Tage Urlaub/Woche nehmen. Oder 27 Tage Urlaubsanspruch, aber dann auch nur die tatsächlich angefallenen Urlaubstage (= 4,5 Tage/Woche) nehmen.
Du musst auf 6 Wochen Urlaub kommen. Auch, wenn du nicht an allen Wochentagen VZ arbeitest.
Gruß
Sassi
