..auf Wohngeld, bzw. Kinderzuschlag?
Bei mir sieht es mittlerweile so aus, dass ich nur noch etwas um die 200€ an ergänzendem Alg II bekomme und ich mich gefragt hatte, ob das nicht auch anders zu lösen ist. Kann mir da wer weiterhelfen? Über Google finde ich nur Rechner, die helfen mir aber nicht wirklich weiter.
Ab welchem Netto-Verdienst bzw. "Mindesteinkommen insgesamt" Anspruch
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Beitrag von amicelli09 - 21.05.10 - 19:17 Uhr
Beitrag von treelo25 - 21.05.10 - 22:27 Uhr
Hallo!
Laut deiner VK bist du alleinerziehend,oder?Bei Alleinerziehenden beträgt die Mindesteinkommensgrenze 600 Euro,bei Elternpaaren 900Euro.Wenn man allerdings AlgII bekommt,kann man kein Kinderzuschlag beantragen.
HIer kannst du es nochmal nachlesen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html
LG Franzi
