Ich hab da mal eine Frage zu einem Kaufbeleg.
Und zwar hatten wir unseren Kinderwagen letztes Jahr angezahlt,also steht auch nur der Betrag auf dem Kaufbeleg.Der Rest wurde bei Abholung bezahlt.Leider finde ich genau diesen Beleg nicht mehr.
Hat man trotzdem noch die Garantie auf den Wagen,also wenn etwas dran wäre,das man dann mit dem Kaufbeleg hin gehen kann? Oder muss der volle Kaufbetrag ersichtlich bezahlt sein?
lg Julia
Beleg trotzdem gültig?
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Beitrag von susasummer - 22.05.10 - 09:26 Uhr
Beitrag von sassi31 - 22.05.10 - 13:06 Uhr
Die Frage ist, wie der Verkäufer den Beleg beurteilt.
Theoretisch könntet ihr ja auch vom Kauf zurückgetreten sein, die Anzahlung wieder ausgezahlt bekommen haben und den Wagen dann woanders gekauft haben.
Gruß
Sassi
Beitrag von jeannylie - 23.05.10 - 12:55 Uhr
Ja hast Du, weil das im Recht des Kaufvorganges immer zwei verschiedene "Geschäfte" sind.
Es gibt immer Schuldrecht und Sachenrecht, aber das führt zu weit.
Übrigens heißt das "Gewährleistung", Garantie ist eine freiwillige Leistung 
Nix für ungut..
