hallo
meine tochter hat nach vielen hin und her eine ausbildung gefunden.da sie aber noch eine evl.zusage offen hat weiss sie nicht was sie machen soll?wenn sie jetzt den einen vertrag unterschreibt und das andere klappt kann sie denn den ersten dann rückgängig machen?
dann meine zweite frage.kann sie ausbildungsvergütung beantragen?wenn ja?wie heisst die stelle?
super wenn mir jemand einen rat geben könnte
lg heike
wer kann helfen
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von sternchen68 - 22.05.10 - 20:06 Uhr
Beitrag von kati543 - 22.05.10 - 22:05 Uhr
"kann sie denn den ersten dann rückgängig machen? "
Ja, wenn nichts gegenteiliges im AV steht.
"kann sie ausbildungsvergütung beantragen?"
Lol...nein. Die bekommt man einfach so. Ausbildungsvergütung nennt man das Lehrlingsgehalt. Das zahlt der Arbeitgeber. Die Höhe ist im AV festgeschrieben. Was du eventuell meinst ist Berufsausbildungsbeihilfe.
Beitrag von sternchen68 - 22.05.10 - 22:23 Uhr
hallo
ja genau das meine ich zu ihren ausbildungsgehalt.weil sie lebt ja allein und hat kosten für wohnung und so.hm ja das ist das problem mit dem unterschreiben.aber sie muss damit sie erst mal was in der tasche hat.
danke und lg
