Hallo an alle!
Ich hab mal eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin mit meinem 3. Kind schwanger in der 14.Woche.
Seit dem 01.05. arbeite ich auf 400€ Basis in der Gastronomie, bin aber seit dem 07.05. mittels BV durch meine FA nicht mehr arbeiten und werde es auch bis zur Entbindung nicht mehr dürfen.
Mein Vertrag ist befristet bis zum 30.09. und nicht schriftlich bestätigt, AG hat mich aber ordnungsgemäß überall angemeldet. Und er wusste vor Arbeitsantritt von meiner Schwangerschaft, ich habe es ihm fairerweise gesagt.
Und heute habe ich die Kündigung im Briefkasten....mit der Begründung
"...fristgemäß zum 22.05. während der Probezeit."
Nun meine FRage...ist das rechtens, darf er denn das eigentlich? Bin ich nicht im Mutterschutz und somit nicht kündbar auch während der Probezeit?(an eine solche Vereinbarung kann ich mich zwar nicht erinnern, aber wenn er meint....)
Wäre euch echt dankbar für hilfreiche Antworten, denn ich weiß echt nicht, wie ich mich verhalten soll....
lg, doro221
Kennt sich jemand aus?
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Beitrag von doro221 - 22.05.10 - 20:06 Uhr
Beitrag von emsale - 22.05.10 - 22:41 Uhr
Hallo Doro,
ich dachte immer, wenn man schwanger ist daft man auch in der Probezeit nicht gekündigt werden. Aber ist das auch bei einem 400€-Job so?!
Hm, würde mal bei Anwalt anrufen und nachfragen.
LG
Emsale
Beitrag von kleinehexe1606 - 23.05.10 - 07:37 Uhr
Gute Frage, aber abgesehen davon hast Du ja so oder so nur einen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach nicht mehr. Wenn Du jetzt vor Gericht gehst ist die Frage ob Du das überhaupt willst und Dir das finanziell leisten kannst....... Wären ja jetzt noch 4 Wochen die er bezahlen müsste.
Beitrag von manavgat - 23.05.10 - 11:41 Uhr
Mein Vertrag ist befristet bis zum 30.09. und nicht schriftlich bestätigt,
Gibt es hierüber nichts schriftliches, so bist Du unbefristet beschäftigt und der AG hat die Arschkarte!
Kündigen kann er Dich während der Schwangerschaft nicht, auch nicht in der Probezeit.
Mein Rat, der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Besser wäre, eine Anwältin mit der Angelegenheit zu beauftragen. Bist Du rechtschutzversichert? Ansonsten kommt vielleicht PKH in Betracht.
Gruß
Manavgat
Beitrag von jeannylie - 23.05.10 - 12:47 Uhr
"Gibt es hierüber nichts schriftliches, so bist Du unbefristet beschäftigt und der AG hat die Arschkarte!
Kündigen kann er Dich während der Schwangerschaft nicht, auch nicht in der Probezeit. "
Juppi, so ist es.
Allerdings würde ich NIE "Mein Rat, der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein widersprechen".
Gerissene Ag holen das Einschreiben nämlich NIE ab und dann gilt es nicht als zugestellt.
Also immer Einwurf-Einschreiben oder Bote. Alter Anwalt Trick.
Denk dran, Du hast nur 3 Wochen Zeit für die Klage beim Arbeitsgericht. Im Zweifel also anwaltlich beraten lassen.
LG
Beitrag von doro221 - 23.05.10 - 20:31 Uhr
danke für eure hilfreichen Antworten. Ich werde mich gleich Dienstag mit einem Anwalt in Verbindung setzen und bin so auf der sicheren Seite.
lg
doro221
Beitrag von sani020976 - 24.05.10 - 21:46 Uhr
wurde auch in der probezeit gekündigt wurde aber damals zurück genommen weil ich nach gewisen habe das ich schwanger war denn da darf man rechtlich nicht gekündigt werden musste damals nachts arebieten bei ss gibbts da so ne Beschäftigungsverbot
mussdu denn auch nachtsarbeiten glaub es ist alles was nach 22 uhr ist
