Hallo...
habe folgendes Problem: bin am Dienstag die Treppe herunter gestürzt und hab mir zum Glück nichts gebrochen, sondern nur mächtig das Knie geprellt. Da die Ärtze eine Zerrung der Bänder nicht ausschliessen konnten (kann laut Aussage vom Doc nur per MRT festgestellt werden und das auch nur, wenn mein Knie abgeschwollen ist), wurde ich erstmal bis 30. Mai krankgeschrieben. Hab am Mittwoch den Krankenschein zum AG geschickt und bekomm gestern promt meine Kündigung zum 05. Juni 2010.
Nun meine Frage: wenn mein Knie bis dahin nicht wieder in Ordnung ist und ich weiterhin krankgeschrieben bin (über den 05.Juni hinaus), bekomm ich dann Krankengeld? Wenn ja, von wem? Vom AG oder der KK?
LG anno1978
Krank und Kündigung
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von anno1978 - 23.05.10 - 17:08 Uhr
Beitrag von manavgat - 23.05.10 - 18:15 Uhr
Du musst der Kündigung widersprechen. Es sei denn, es war in der Probezeit, dann kann er Dich ohne Angaben von Gründen kündigen. Allerdings frage ich mich, ob das fristgerecht ist.
Die Krankengeldfrage klärst Du am besten am Dienstag mit der Krankenkasse.
Gruß und gute Besserung
Manavgat
Beitrag von parzifal - 25.05.10 - 02:35 Uhr
"Du musst der Kündigung widersprechen."
Was soll dieser Rat nützen? Warum folgst Du nicht meiner Empfehlung und fragst vorher Deinen Partner?
Bei unberechtigter Kündigung empfiehlt sich eine Kündigungsschutzklage.
Was aber soll ein Widerspruch bei einer Kündigung rechtlich bewirken?
Beitrag von paulfort35 - 25.05.10 - 09:13 Uhr
Guter Rat, aber auch ein kleiner Betrieb (bis zu 10 Mitarbeitern) muss keinen Grund bei einer Kündigung nennen.
Allerdings wäre die Einhaltung der Kündigungszeit zu prüfen.
Beitrag von kleinehexe1606 - 23.05.10 - 18:55 Uhr
Krankengeld bekommt man erst nach 6 Wochen, wenn Du vorher gekündigt wirst hast Du da wohl keinen Anspruch mehrs, stehst ja dann schon länger nicht mehr im Arbeitsverhältnis, bist ganz normal arbeitslos
Beitrag von myimmortal1977 - 23.05.10 - 23:06 Uhr
Nö, ganz falsch.
Sie bekommt von der KK den AG Anteil und die KK holt es sich vom AG wieder.
Bevor man ALG bekommt und immer noch krank geschrieben ist, bekommt man weiter Krankengeld bis zu dem Zeitpunkt, an dem man wieder arbeiten könnte.
LG Janette
Beitrag von nobility - 23.05.10 - 20:15 Uhr
Aus deiner Sachschilderung ist zu entnehmen, dass du keine Einwände gegen die Kündigung zum 05.Juni 2010 hast.
Aus diesem Grund bezieht sich deine Frage allein, von wem du über den 05.Juni 2010 hinaus Krankengeld - nicht Lohnfortzahlung, den wie schon erwähnt bist du mit der Kündigung zum 05.Juni 2010 einverstanden - ob vom AG oder der KK beziehst. Da das Arbeitsverhältnis laut Kündigung zum 05.Juni 2010 endet, endet mit dem 05.Juni 2010 auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung. Übrig bleibt, wenn überhaupt, allenfallls die Möglichkeit Krankengeld von der Krankenkasse zu beantragen. Einen solchen Antrag auf Krankengeld kannst du bei deiner Krankenkasse abfordern. Fülle diesen aus und gebe diesen wieder bei deiner KK ab.
Gruß
Nobility
Beitrag von jeannylie - 25.05.10 - 07:35 Uhr
Meines Wissens nach ja.
Bei meiner Mutter war es so, dass sie - wegen Krankheit - fristgerecht in der Probezeit gekündigt wurde und dann einen - verkürzten - Krankengeldanspruch von 14 Monaten hatte.
LG
