lernmittel ausleihe

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Beitrag von casey70 - 25.05.10 - 12:39 Uhr

Hallo

ich wohne in Niedersachsen. Wir bekommen Wohngeld und Kinderzuschlag

Ich habe gehört das wenn man eines dieser Leistungen oder beide Leistungen bezieht, das man von der Lehrbuch Ausleihe befreit ist....
stimmt das? kann jemand was dazu sagen?

Danke LG

Beitrag von tinaxx - 25.05.10 - 14:06 Uhr

Hallo!

Ruf morgen in der Schule an und frag die Sekretärin. Die kennt sich damit aus und kann dir sagen, wie du die Befreiung beantragen musst.

Viel Erfolg,
Tina.

Beitrag von dropsi_2 - 25.05.10 - 17:24 Uhr

Hallo,

auch Niedersachsen.

Ich habe mal zu Zeiten als wir noch erg. ALG II bezogen haben, so einen Antrag ausgefüllt, da waren die von Dir genannten Optionen nicht aufgeführt. Hab den aber nie abgegeben....

Mal ehrlich, die Bücher kostet per Ausleihe ohne Angabe von öffentlichen Bezügen 40 €, das kann man sich bzw. den Kindern gönnen, oder?

Erkundige Dich mal, ich würde lieber ein bisschen was zahlen, als mich bei der Schule so nackig zu machen...ich fand das unangenehm, hab lieber das Geld hingelegt.

Beitrag von casey70 - 25.05.10 - 17:37 Uhr

hallo

wenn es bei 40 euro bliebe hab ich nichts dagegen... es sind aber 40x 3 (bei 80%) + kauf bücher + hefte schreibzeug usw letzes jahr waren wir bei fast 250 €

Beitrag von emilymaria - 25.05.10 - 22:20 Uhr

Das steht auf den Ausleihzetteln drauf, welche Leistungen zu was berechtigen, den müssten deine Kiddies eigentlich schon in der Schule erhalten haben. Wenn es nicht drauf steht bei der Schule anrufen bzw. Landesschulbehörde (0511-1060) und dann den/die verlangen, die zuständig ist. Du kannst auch mal im Internet schauen unter www.mk.niedersachsen.de, dort sind unter Themen die Voraussetzungen ebenfalls genannt.