Hallo,
Wo kann man sich hinwenden wenn man weder Ruhepausen(Mittagspause) noch urlaub machen kann weil man immer alleine im Laden steht ?
Und ein Gespräch mit den Chefs erfolglos ist.
Lg Tina
Zuständigkeit?
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Beitrag von mrsviper1 - 25.05.10 - 15:07 Uhr
Beitrag von lilly479 - 25.05.10 - 16:58 Uhr
Hallo Tina,
meines Wissens ist für Verletzungen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt zuständig.
Googel doch mal nach "einhaltung der arbeitsschutzvorschriften", da findest Du ganz viel dazu....
So ein Schritt bedeutet allerdings eine offene Kriegerklärung an Deinen Chef. Deshalb würde ich diesen gehen, wenn Du wirklich im vernünftigen Gespräch mit Deinem Chef keinen Erfolg mehr siehst....
Dir alles Gute
Lilly
Beitrag von mrsviper1 - 25.05.10 - 17:19 Uhr
Hallo Lilly,
Danke schön für deine Antwort.
Es geht hier nicht um meinen Chef sondern um den von meinen Freund.
Und mein Freund hat schon sehr oft versucht mit ihm zu reden.
Hat seinen Chef auch schon Schriftlich mitgeteilt das er auch als Arbeitsnehmer Rechte hat.
Aber das war bis her alles erfolglos.
Lg Tina
Beitrag von manavgat - 25.05.10 - 19:46 Uhr
IHK.
Frag dort nach.
Ansonsten: Gewerbesaufsicht einen Wink geben (anonym).
gruß
Manavgat
Beitrag von mrsviper1 - 26.05.10 - 09:43 Uhr
Guten MOrgen,
Danke schön für deine Antwort.
Gut dann werde ich erstmal bei der IHK anrufen.
Und ansonsten dem Gewerbeaufsichtsamt einen Tipp geben.
Lg Tina
