Zuständigkeit?

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Beitrag von mrsviper1 - 25.05.10 - 15:07 Uhr

Hallo,

Wo kann man sich hinwenden wenn man weder Ruhepausen(Mittagspause) noch urlaub machen kann weil man immer alleine im Laden steht ?
Und ein Gespräch mit den Chefs erfolglos ist.


Lg Tina

Beitrag von lilly479 - 25.05.10 - 16:58 Uhr

Hallo Tina,

meines Wissens ist für Verletzungen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt zuständig.
Googel doch mal nach "einhaltung der arbeitsschutzvorschriften", da findest Du ganz viel dazu....

So ein Schritt bedeutet allerdings eine offene Kriegerklärung an Deinen Chef. Deshalb würde ich diesen gehen, wenn Du wirklich im vernünftigen Gespräch mit Deinem Chef keinen Erfolg mehr siehst....

Dir alles Gute
Lilly

Beitrag von mrsviper1 - 25.05.10 - 17:19 Uhr

Hallo Lilly,

Danke schön für deine Antwort.

Es geht hier nicht um meinen Chef sondern um den von meinen Freund.
Und mein Freund hat schon sehr oft versucht mit ihm zu reden.
Hat seinen Chef auch schon Schriftlich mitgeteilt das er auch als Arbeitsnehmer Rechte hat.
Aber das war bis her alles erfolglos.

Lg Tina

Beitrag von manavgat - 25.05.10 - 19:46 Uhr

IHK.

Frag dort nach.

Ansonsten: Gewerbesaufsicht einen Wink geben (anonym).

gruß

Manavgat

Beitrag von mrsviper1 - 26.05.10 - 09:43 Uhr

Guten MOrgen,

Danke schön für deine Antwort.

Gut dann werde ich erstmal bei der IHK anrufen.

Und ansonsten dem Gewerbeaufsichtsamt einen Tipp geben.

Lg Tina