hallo.
ich habe da mal eine frage.und zwar geht es darum das mein sohn bis in dem alter von 2,5 jahren viel flüssigkeit hinter dem trommelfell hatte und somit mit seinem gehör stark eingeschränkt war.er ist mittlerweile 4 jahre alt und nun wurde vom gesundheitsamt entschieden das es besser für ihn wäre wenn er den sprachheil kindergarten besuchen würde.mein mann und ich erhalten zu unserem lohn ergänzendes algII.nun wurden mir von dem kindergarten unterlagen zugeschickt in dem steht das ein monatlicher beitrag von 42 euro von mir zu leisten ist für mittagessen und getränke(der kindergarten beginnt um 08.30 und endet um 14.30.)nun ist meine frage,übernimmt die arge auch einen teil oder muss ich das alleine tragen??
lg martina
kurze frage,betrifft erg.algII
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Beitrag von babyheart - 25.05.10 - 15:12 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 25.05.10 - 15:18 Uhr
Das musst du alleine tragen, denn das betrifft den Ernährungsanteil, hat nichts mit der Form der KiTA zu tun und der ist in der Regelleistung bereits abgegolten.
Für alle KiTas gilt, dass der Anteil für die Verpflegung nicht gesondert gewährt wird. Schließlich hast du in dieser Zeit ja auch die sog. "häusliche Ersparnis", d.h. dein Kind isst in der KiTa und nicht zuhause.
Beitrag von nightwitch - 25.05.10 - 15:19 Uhr
Hallo,
soviel ich weiss, muss man Essensgeld immer selbst tragen. Auch in "normalen" Kindergärten.
Bei uns bezahlt man z.B. ca 50 Euro für ein Kind, welches 45 Std in der Woche in den Kindergarten geht.
Gruß
Sandra, die den Berechnungsbogen auch noch ausfüllen muss
Beitrag von windsbraut69 - 25.05.10 - 15:19 Uhr
Meines Wissens müßt Ihr das selbst tragen - die ARGE kommt ja indirekt schon dafür auf.
LG
Beitrag von babyheart - 25.05.10 - 15:23 Uhr
ok dann weiß ich bescheid.
für eure antworten...
