Hi!
Kurze Frage und ich bedank mich schonmal für die kommenden antworten! 
Ich bekomm Elterngeld von unserer Kurzen (in 5 tagen 8 monate
). Ich bekomm den Mindestsatz von 300 € + die 75 € Geschwisterbonus! Und das ganze hab ich auf 2 Jahre gesplittet! Macht als 187 € im Monat!
Nun hab ich eine kleine Putzstelle gefunden! Würde da zwischen 120 und 150 € verdienen, je nachdem wieviele stunden ich mache!
Muss ich das bei der Elterngeldstelle angeben?
Mein Chef will das auch "anmelden".
Ich bin auch noch fest angestellt in meiner Firma. Hab noch Elternzeit bis September 2013! Sollte ich bei meiner Firma bescheid sagen?? 
Danke schonmal für antworten!!
vlg
ela, die sich freut, einen kleinen nebenverdienst zu haben!!
Wie war das nochmal? Elterngeld und dazu verdienen??
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Beitrag von elaleinchen - 25.05.10 - 19:48 Uhr
Beitrag von motte1986 - 25.05.10 - 20:16 Uhr
hallo!
sei mir nicht böse, aber es ist echt auffällig, dass in den kategorien immer 5 treats täglich zum gleichen thema geschrieben werden!!!!
mein gott, man darf 30 stunden in der woche arbeiten, erst dann fällt man aus dem EG raus.
ich versteh nicht, was so schwer ist, einfach mal seinen sachbearbeiter anzurufen!!!!!?????
die fressen einen (i.d.R.) nicht und helfen einem gerne weiter!
der sinn am elterngeld ist ja, dass man danach möglichst wieder arbeiten geht, also haben die nix gegen einen nebenverdienst, der im rahmen des gesetzes bleibt.
echt unfassbar, wie unselbstständig manche sind!!!!!
gruß
Beitrag von elaleinchen - 25.05.10 - 20:19 Uhr
AMEN!! 
Hättest es ja net lesen müssen!!! 
Trotzdem DANKE!
Man man man....da fragt man EINMAL was in dieser Kategorie und dann sowas!
Beitrag von emmaxmama - 25.05.10 - 20:30 Uhr
mensch, man wird doch mal fragen dürfen.
ganz ernsthaft, die art und weise, mit der du geantwortet hast hättest du dir schenken können. es war, in meinen augen, eine höflich sachlich gestellte frage, da muss man nicht auf diese weise antworten.
alternativ hätte deine antwort auch so aussehen können:
"zitat mit leichten änderungen"
hallo!
man darf 30 stunden in der woche arbeiten, erst dann fällt man aus dem EG raus.
im zweifel einfach mal den sachbearbeiter anzurufen!
die fressen einen (i.d.R.) nicht und helfen einem gerne weiter! 
gruß
"zitat mit leichten änderungen ende"
wäre das keine möglichkeit gewesen???
liebe grüße
Beitrag von elaleinchen - 25.05.10 - 20:35 Uhr
Ach, lass sie doch!! Vielleicht fühlt sie sich ja jetzt besser! 
Ich bedank mich trotzdem. 
Aber trotzdem danke Emma! 
Beitrag von jaze - 25.05.10 - 20:38 Uhr
oh oh oh, wer hat denn da ne distel gefrühstückt??
Püppi, manchen erscheint die Elterngeldregelung nunmal wie ein Dschungel, mir übrigens auch...
Dafüt gibt es doch das Superforum hier: wo jeder dumm von der Seite angepampt wird, kaum Hilfestellungen...
hoffentlich fühlst du danach besser
Beitrag von pooh82 - 25.05.10 - 20:48 Uhr
meine güte bist du irgendwie gefrustet??? könnte man bei DEM Beitrag echt meinen 






man, dass sich manche hier immer so aufregen müssen, und das OHNE Grund loooooooooooool
sorry, das ist einfach LÄCHERLICH!!
Beitrag von elaleinchen - 25.05.10 - 20:52 Uhr
Mädels....ihr seid einfach super!!! 
Einer für alle und alle für einen oder was?? 
hach....isch hab euch lüb
Beitrag von pooh82 - 25.05.10 - 21:36 Uhr
*abdäääääääääääänce?*
hihiiiiiii
nee also echt, hier wird man manchmal blöd angemacht, für NIX und wieder nix.. frag mich ehct, was in manchen hier vor geht!! die freuen sich doch drauf, wenn heir 1000000000x am Tag das selbe gefragt werden würde loool
Beitrag von sweetbaby06 - 25.05.10 - 21:22 Uhr
Na dann kan man das Forum ja dicht machen
,- schließlich gibt es ja für (fast) alles nen Sachbearbeiter 
Dani
Beitrag von catwoman1976 - 25.05.10 - 22:04 Uhr
Ich finde es echt unfassbar wie giftig hier welche sind
Wenn jemand normal fragt finde ich, er hat eine normale Antwort verdient...
Beitrag von windsbraut69 - 26.05.10 - 06:45 Uhr
Du schreibst hier Halbwahrheiten.
Natürlich hat "das Amt" nichts gegen einen "Nebenjob", ABER bei einem Elterngeld über 300 Euro wird der Verdienst angerechnet.
Das Elterngeld errechnet sich dann aus der Differenz zwischen altem und aktuellem Einkommen, abgesehen vom Sockelbetrag, der unangetastet bleibt.
Auch der feste Arbeitgeber muß dem Nebenjob zustimmen.
Gruß,
W
Beitrag von phinchen-hro - 26.05.10 - 08:30 Uhr
Zu deiner Antwort kann man nur eines sagen: LÄCHERLICH!!! Das ist doch kein erwachsenes Verhalten. Du würdest auch gut in so ein Amt passen, in dem man sich vorkommt wie eine Aussätzige, weil man nen Hilfsgroschen beantragt. Hab mich gerad an die Wohngeldstelle unserer Stadt zurückerinnert gefühlt...
Kleiner Tipp: Wenn dich eh alle Kommentare und Fragen annerven, dann besuch doch das Forum einfach nicht mehr oder lass das Antworten bleiben. Das erspart dir den Ärger und den Lesern noch viel mehr.
Achso, das "Gruß" am Ende hättest du dir bei dem pampigen Ton dann auch klemmen können...
Beitrag von andreaaa - 25.05.10 - 20:48 Uhr
Huhu,
ich würde auch vllt dort mal anrufen. ich find das auch sehr knifflig.
achso ja und so mecker mutti´s findet man zurzeit immer häufiger. 



:)
