Hallo zusammen,
ich hoffe, es ist jemand hier, der mir einen Tipp geben kann:
Ich war in 2009 fast vollständig in Elternzeit, mein Mann für 5 Monate. Wegen dem Progressionsvorbehalt und dessen eventuell negative Auswirkung auf die Steuererklärung (evtl. Nachzahlung?) überlege ich, die getrennte Veranlagung zu wählen.
Für die getrennte Veranlagung habe ich es mir auch schon von Elster durchrechnen lassen und es wurde mir das zu versteuernde Einkommen angezeigt. Woher weiß ich jedoch, welche Veranlagungsart die bessere ist? Will eigentlich nicht noch ein Elsterformular für die Zusammenveranlagung ausfüllen müssen (nur wegen der Berechnung jedenfalls)...
Danke schon mal für eure Antworten.
Viele Grüße,
Lexa
Frage zur Steuererklärung
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Beitrag von lexa8102 - 26.05.10 - 20:00 Uhr
Beitrag von zwillinge2005 - 27.05.10 - 08:54 Uhr
Hallo,
kann man sich das einfach jedes Jahr neu "ausszuchen" ob man getrennt oder gemeinsam veranlagt wird??????
Ich dachte das geht nur für das Jahr der Eheschliessung.
Wenn Ihr die Steuerklassen 3/5 gewählt habt werdet Ihr jetzt nicht plötzlich eine getrennte Veranlagung wählen können - bzw. hat das dann keine Vorteile - die gesamte Steuerlast bleibt doch gleich, oder?
LG, Andrea
Beitrag von lexa8102 - 27.05.10 - 18:16 Uhr
Hallo,
man kann jedes Jahr wählen, welches die bessere Veranlagungsart ist. Normalerweise ist das die Zusammenveranlagung. Nur wegen dem Progressionsvorbehalt denke ich, dass wir diesmal die getrennte nehmen sollten.
Suche aber einen Rechner, der mir das ausrechnet.
VG
Lexa
Beitrag von zwillinge2005 - 28.05.10 - 08:47 Uhr
Hallo Lexa,
bist Du fündig geworden?
"Nachzahlen" muss man doch nur den Progressionsvorbehalt - d.h. das passiert nur, wenn man 3/5 als Steuerklassen hat.
Bei getrennter Veranlagung wird jeder mit 4 berechnet und der "verdienende" Ehepartner hat auch dann deutlich höhere Abzüge.
Würde mich freuen, wenn Du mir Dein "Ergebnis" der Suche mitteilen würdest.
LG, Andrea
Beitrag von lexa8102 - 29.05.10 - 21:11 Uhr
Hallo Andrea,
habe die Daten einfach noch mal als Zusammenveranlagung von Elster rechnen lassen. Habe im Netz keinen Rechner dafür gefunden.
Wir würden genausoviel zurückbekommen bei zusammen- wie bei getrennter Veranlagung (wahrscheinlich durch Anlage FW), so dass ich die Zusammenveranlagung nehmen werde.
VG
Lexa
Beitrag von zwillinge2005 - 30.05.10 - 10:19 Uhr
Hallo Lexa,
danke für Deine Antwort.
Dann hat unser Steuerberater uns doch nicht falsch beraten.
Konnte ich mir auch nicht vorstellen.
LG, Andrea
