Zu meinem Thread gestern ist leider niemand auf die Frage eingegangen, ob ich meine Elternzeit nun verlängern muss.
Elternzeit habe ich beantragt bis Juli 2010. Elterngeld erhalte ich aber bis September. Nun könnte ich ja am 1.9. wieder anfangen. Muss ich denn nun offiziell meine Elternzeit um 2 Monate verlängern? Wenn ja, bis wann muss ich das anmelden? Und welche Auswirkungen hat das auf meinen ALG I-Anspruch? Also wenn ich nun bis September warte, dann gekündigt werde oder selbst kündige: Bekomme ich dann überhaupt noch ALG I? Oder greift das nur unmittelbar nach der Elternzeit?
Muss ich die Elternzeit nun verlängern?
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Beitrag von honolulumieze - 27.05.10 - 08:17 Uhr
Beitrag von cat_t - 27.05.10 - 08:21 Uhr
ich würde sagen, ja, Elternzeit verlängern, bis Du wieder zu arbeiten anfängst.
Oder EZ ein ganzen Jahr verlängern und während der EZ max. 30 Std/Woche arbeiten gehen.
Die Frage ist, ob Du überhaupt problemlos verlängern kannst. Das ginge nur ohne Zustimmung des AG, wenn Deine bisherige EZ bis Juli 2010 bereits 2 Jahre betragen hat.
Antragsfrist ist meines Wissens spätestens 7 Wochen vor Beginn der EZ.
Mit den Auswirkungen auf ALG etc. kenne ich mich nicht aus.

Sanne
Beitrag von honolulumieze - 27.05.10 - 08:22 Uhr
Noch was: Ich könnte ja dann, wenn ich das richtig sehe, die Elternzeit einfach um 2 Monat verlängern, oder? Die Zustimmung meines Chefs wäre ja gegeben. Und falls er bis dahin insolvent sein sollte oder ich mich entschließe zu kündigen, hätte ich ja dann einen Anspruch auf ALG I, oder? Vielleicht finde ich ja bis dahin auch einen anderen Job, aber das weiß man ja leider nicht. Aber ein komplettes weiteres Jahr zu beantragen wäre doch vor dem Hintergrund der drohenden Pleite meines Chefs nicht gut, oder? Dann wäre ich ja offiziell in Elternzeit und hätte dadurch keinen Anspruch auf ALG I, richtig?
Beitrag von windsbraut69 - 27.05.10 - 09:23 Uhr
Nein, Du mußt nicht verlängern, weil Dein Chef das gern so hätte.
Und eine Verlängerung der Elternzeit ändert auch nichts an einer evtl. ALGI-Sanktion....
Gruß,
W
Beitrag von landmaus - 27.05.10 - 09:47 Uhr
Hallo,
Du hast mehr Möglichkeiten, als Du glaubst, denn eine ALG I Anspruch kann auch bestehen, WÄHREND man in Elternzeit ist. Die zusätzlichen Voraussetzungen sind, dass man einen sozialversicherungspflichtigen Job für maximal 30 Wochenstunden sucht und der Arbeitgeber des ruhenden Arbeitsverhältnisses einem einen solchen nicht anbieten kann.
Sinnvoll wäre meiner Meinung nach daher die Elternzeit um volle zwei Jahre zu verlängern und mit Deinem Arbeitgeber einen gesonderten Arbeitsvertrag über die reduzierte Stundenzahl ab September zu schliessen. Das ursprüngliche Arbeitsverhältnis ist hiervon nicht betroffen. Wenn er in Insolvenz geht, steht Dir dann Insolvenzgeld und danach ALG I zu. Gefällt Dir die Arbeit nicht bzw. Du findest etwas besseres in Teilzeit kann er genehmigen, dass Du diese Tätigkeit annimmst und ihr löst das gesonderte Arbeitsverhältnis auf. Käme ihm bei seinen finanziellen Problemen ja auch entgegen. Dein ursprüngliches Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und gibt Dir die Chance nach dem Ende der Elternzeit wieder zurück zu wechseln.
Dein ALG I Ansprucht leidet übrigends nicht darunter, dass Du in der Elternzeit weniger verdienst als davor. Diese Zeiten werden nicht zur Berechnung herangezogen.
Ansonsten solttest Du die etwa 60€ für eine anwaltliche Beratung ruhig mal ausgeben. Da könnten all Deine Fragen nachhaltig beantwortet werden und Du wärest informiert und handlungsfähig.
Liebe Grüße
Beitrag von susannea - 27.05.10 - 12:02 Uhr
HAst du einen AG? Bei wem hast du überhaupt Elternzeit angemeldet?
Fürs Elterngeld brauchst du keine Eltenzeit, du darfst nur nicht mehr als 30h arbeiten, warum du das nciht tust (wobei Urlaub Arbeitszeit ist), ist uninteressant!
