Hallo ihr lieben,
ich hab mir mal die Gebührenübersicht unserer Kitas schicken lassen und da steht folgendes drin:
Als Einkommen im Sinne dieser Satzung gilt die Summe der positiven jährlichen Einkünfte der Eltern in dem der Angabe vorangegangenen Kalenderjahr (Jahresbruttoeinkommen) abzüglich Werbungskosten und Betriebsausgaben gemäß § 2 Abs. 1 und 2 Einkommenssteuergesetz (EStG). Zum Einkommen im Sinne dieser Satzung zählen:
1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG),
2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG),
3. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG),
4. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG),
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG),
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG),
7. sonstige Einkünfte (§ 22 EStG).
(5) Einkünfte sind bei selbständiger Arbeit, Land- und Forstwirtschaft
Jetzt meine Frage:
Unser Krümel soll im Oktober 2010 zur Welt kommen, dann bleibe ich 1 Jahr zu Hause um dann wieder arbeiten zu gehen. Ab Oktober 2011 würde der Krümel dann in die Kita gehen. Was wird nun zur Berechnung zu Grunde gelegt? Mein Vorjahreseinkommen wäre ja das Elterngeld, oder?
Lg Annika
Welches Einkommen bei Kitaplatz?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von prinzesschen29 - 27.05.10 - 10:08 Uhr
Beitrag von nightwitch - 27.05.10 - 10:37 Uhr
Hallo,
bei uns ist es so, dass das Elterngeld bis 300 Euro anrechnungsfrei ist und alles andere angerechnet wird.
Bei uns steht auch, dass nur das zählt, was voraussichtlich im Kalenderjahr (bei dir also dann im Jahr 2011) erzielt wird.
Sprich 9 Monate Elterngeld und dann evtl. Gehalt.
Gruß
Sandra
Beitrag von prinzesschen29 - 27.05.10 - 10:42 Uhr
Beitrag von diana1101 - 27.05.10 - 10:43 Uhr
Hallo Annika,
bist du mit dem Papa des Kleinen verheiratet? Dann zählt auch seine Einkünfte.
Ob das bei unverheiratet auch so ist weiss ich nicht.
Ich habe meine Kleine für August 2011 für den KiGa angemeldet. Und hier wird das nach dem Bruttoeinkommen geregelt.
LG Diana & Johanna * 22.5.09
