Hallo
Ich hatte letzte Woche schon mal geschrieben, weil die Sekretärin von dem Personalchef nen dummen Spruch am Telefon abgelassen hat - von wegen - wir müssen sie nicht nehmen, das werden sie ja dann sehen.
Nun war ja die einhellige Meinung, der Job steht mir ja zu, da ich 2 Jahre Elternzeit beantragt habe, die im August endet.
Gestern am Nachmittag hab ich dann vom Personalchef Bescheid bekommen.
Es werden augenblicklich mehrere Hundert Stellen abgebaut, davon fast 40% in der Zentrale, wo ich arbeitete und er hätte keine Arbeit für mich (meine Abteilung wurde ausgegliedert und in eine GmbH umgewandelt - bei der ist auch nichts zu arbeiten lt. Chef).
Er empfiehlt mir, meine Elternzeit auf die max. 3 Jahre zu verlängern, da ich, wenn ich auf Arbeitsbeginn in diesem August bestehe (worauf ich ja das Recht hätte) mit einer umgehenden fristgerechten Kündigung zu rechnen hätte.
Werd ich auch machen - wir hatten eh ein zweites Kind geplant, dann werden wir das wohl so machen müssen. Ich hätte gerne dazwischen gearbeitet und nicht blos einen Zwerg nach dem anderen produziert, aber die wollen es ja nicht...
Eine blöde situation, weil wir uns darauf verlassen hatten, dass ich dann wieder halbtags arbeiten kann - der Laden ist ja groß genug - ich war immer der Meinung, für ne Halbtagskraft gibts schon irgendwo nen Job.
ich werd jetzt mal die Stellenanzeigen durchsehen und schauen, wo ich alternativ unterkommen kann - ich kann ja jederzeit kündigen, oder?
So - musste mich mal auskotzen - ist schon traurig.
Kein Job nach 2 Jahren Elternzeit - ich soll verlängern
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Beitrag von bummerle78 - 27.05.10 - 10:53 Uhr
Beitrag von nusch - 27.05.10 - 11:30 Uhr
Hallo,
ich frage mich nur, wie Du das finanziell stemmen willst? Oder ist das kein Problem? Denn wenn Du ab August nicht mehr arbeiten gehst, hast Du ja auf jeden Fall kein Elterngeld mehr (oder hattest Du es sowieso nur 1 Jahr und es ging im zweiten auch ohne)? Elterngeld für das nächste Kind würdest Du ja frühestens ab März 2011 bekommen, wenn es sofort klappt.
Also wenn Du nicht zwingend auf Geld aus dem Job oder Elterngeld angewiesen bist, kannst Du natürlich gut verlängern und parallel neue Arbeit suchen.
Wie sieht es eigentlich mit dem ALG I Anspruch aus, wenn Du nach der Elternzeit sofort gekündigt würdest? Dann hätte möglicherweise das Arbeitsamt eher Interesse, Dich zu vermitteln?
LG
Nusch
Beitrag von diana1101 - 27.05.10 - 11:55 Uhr
Hi,
ja du kannst jederzeit kündigen. Allerdings verfällt dann auch deine Elternzeit. Die kann man nicht mitnehmen.
Das was du machen könntest, die von deinem AG die Erlaubnis holen, Geringfügig sprich auf 400€ Basis auf Lohnsteuerklasse 6 bei einem anderen AG arbeiten zu gehn.
Aber ob das so einfach ist, weiss ich nicht.
Denn ich steh vor dem gleichen Problem.. wenn auch aus anderen Gründen.
LG Diana & Johanna *22 Mai 2009
Beitrag von susannea - 27.05.10 - 12:29 Uhr
Warum Steuerklasse 6? Sie kann dann auf ihrer normalen Steuerkarte arbeiten wenn der AG der Arbeit woanders zustimmt!
Oder sie kann auch ALGI beziehen, wenn sie keine Teilzeitstelle findet, während der Elternzeit!
Beitrag von diana1101 - 27.05.10 - 13:14 Uhr
Weil man wenn man bei einem anderen AG arbeiten will, ohne seine eigentlich Arbeitsstelle kündigen zu wollen, muss man auf Steuerklasse 6 arbeiten gehn, weil die eigentlich Steuerkarte beim eigentlich AG bleibt. Man bekommt eine neue ausgestellt, mit der höheren Steuerklasse
Ich weiss das von meiner Schwester, die ist Steuerfachwirtin.
Beitrag von susannea - 27.05.10 - 15:15 Uhr
Nein, das ist Blödsinn. Wenn der AG dem zustimmt, kann er problemlos die Steuerkarte rausgeben. Aber ab nächstem Jahr ists eh egal, da kann der Ag so auch niemanden mehr unter Druck setzen, denn da braucht man ja gar keine mehr!
Beitrag von susannea - 27.05.10 - 12:30 Uhr
Bevor du verlängerst solltest du dir vom Ag die Zustimmung holen, dass du woanders arbeiten darfst, dann kannst du auch ALGI beziehen, wenn du keine Teilzeitstelle findest, während der Elternzeit!
Beitrag von manavgat - 27.05.10 - 12:57 Uhr
Ich würde eine Anwältin befragen.
Vielleicht kannst Du eine schriftliche Vereinbarung treffen, nach der sie garantieren, dass Du nach der Elternzeit mindestens 2 Jahre Kündigungschutz hast!
Gruß
Manavgat
Beitrag von honolulumieze - 27.05.10 - 13:14 Uhr
Soll er dir doch kündigen.Dann beantragst du halt ALG I. Und das solltest du JETZT tun, dann wird das meines Wissens nach nach dem letzten Gehalt vor Elternzeit berechnet, so dass du ungefähr die gleiche Summe wie an Elterngeld haben wirst und das für ein Jahr. Nach drei Jahren berechnet sich das ALG I wohl nach einem fiktiven Einkommen, also machst du da Miese. Wovon willst du denn im 3. Jahr leben? Ist ja nicht gesagt, dass du sofort einen anderen Job findest.
Beitrag von betty38 - 27.05.10 - 13:47 Uhr
oh ja, echt übel...
ich würde in deinem Fall wieder anfangen und mich kündigen lassen, dann steht dir ja zumindest ALG 1 zu.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nach 2 Jahren anders aussieht. Wenn doch, dann ist die Variante, die Elternzeit zu verlängern, natürlich besser...
Trotzdem würde ich nach einem neuen Job suchen. Egal wie. Das scheint dir leider nicht erspart zu bleiben.
In unserer Firma waren übrigens sehr viele, die noch in der Probezeit schwanger wurden
Ich dachte immer, sowas macht man nicht... Aber war auch kein Problem, es wurde niemandem übel genommen.
lg betty
