ich bin mir nicht sicher ob mir Musch.geld zusteht.
Ab wann soll man es denn bei der KK beantragen?
ich hatte einen minijob für ca. 88€/Mon. Lohn ich hab jetz schon vor dem Mutterschutz aufgehört weil die Putztätigkeit jetz mit Babybauch schon nich mehr so einfach is und auch in den Rücken geht.
wisst ihr ob mir dann trotzdem 13€ pro Tag zustehen?
ich bin euch jetz schon für eure Antworten dankbar.
Mutterschaftsgeld??
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Beitrag von curly80 - 27.05.10 - 11:38 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 27.05.10 - 11:41 Uhr
Nein, wenn Du keinen Job hast und keine Versicherung dafür hast, stehen Dir die 13 Euro/Tag nicht zu.
Gruß,
W
Beitrag von curly80 - 27.05.10 - 12:01 Uhr
wie gesagt ich hatte bis vor einer Woche den Job noch.
nur kann ja niemand erwarten das ich bis 6 Wochen vor dem ET noch putzen gehe!!
somit hab ich meiner Gesundheit und zum wohle des babys früher aufhören müssen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.05.10 - 12:20 Uhr
Hallo
Wie bist du denn versichert? Selber oder über deinen Mann?
Bianca
Beitrag von susannea - 27.05.10 - 12:31 Uhr
Nein, dir steht nichts zu, weil du aufgehört hast. Sonst gäbe es die 210 Euro einmalig!
Beitrag von goldie99999 - 27.05.10 - 15:09 Uhr
Da es sich um einen Minijob gehandelt hat stehen Dir ohnehin nicht die 13,-/ Kalendertag zu, sondern lediglich eine Einmalzahlung des Bundesversicherungsamtes... allerdings auch diese nicht, wenn das Arbeitsverhältnis nicht fortbesteht.
Beitrag von rotihex - 27.05.10 - 22:40 Uhr
Nicht ganz richtig.
Auch bei einem Minijob kann man die 13€/Tag von der KK bekommen. Dazu muß man allerdings selbst versichert sein. Ist man nicht selbst versichert gibts die Einmalzahlung.
Hat man aber gar keinen Job, gibts auch kein MuSchu-Geld.
Grüße
rotihex
Beitrag von curly80 - 01.06.10 - 18:16 Uhr
und der Job zählt jetz nich mehr weil ich vor der Schutzfrist in Pause gegangen bin?
schon ziemlich ungerecht weil ich ja durch die SS nich bis kurz vor Ende noch putzen hätte gehen können... körperlich is man da einfach eingeschränkt und muss vorsichtiger sein...
