Rentenkasse

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Beitrag von zwiebelchen1977 - 27.05.10 - 12:27 Uhr

Hallöchen

Habe da mal wegen der Rentenkasse eine Frage. Während er Elternzeit gilt das ja für die Rente auch so, als ob man gearbeitet hat.

Jedes Jahr bekommt man ja ein Schreiben, wo die evtl Rente mit 67 drinsteht, wenn man weiter so arbeitet wie bisher.

Nun hat eine Freundin mir erzählt, man müsse das irgendwo melden und die Punkte nachtragen lassen.??? Weiss jemand da genau Bescheid?

Danke schonmal

Bianca

Beitrag von marion2 - 27.05.10 - 12:40 Uhr

Hallo,

du bekommst andere Rentenpunkte für die Erziehungszeit als für Arbeitszeit.

Du ersiehst das aus dem nächsten Bescheid. Das ist ein harmloser bürokratischer Vorgang.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/K/kindererziehungszeiten.html

Übrigens profitierst du hier von der Solidargemeinschaft

Gruß Marion

Beitrag von nobility - 27.05.10 - 17:46 Uhr

Wenn der Anspruch Gesetzlich geregelt ist, gilt "zumindest vorerst" dieser, und zwar so lange wie sich dieser Gesetzliche Anspruch nicht durch ein Änderungsgesetz geändert wird.

Beispiel:

Ich hatte den 2. Bildungsweg in Anspruch genommen. Pro Semester bekam ich von der Rentenversicherung die angerechnete Beitragshöhe mitgeteilt. Diese Zeiten mit diesen Beiträgen tauchen in meinem Rentenverlauf nicht mehr auf. Grund? Gesetzesänderung. Also nicht nur ALG II Bezieher werden verarscht.