Hallo ins Rund!
Ich und mein Freund überlegen derzeit, ob er auch Elterngeld beziehen kann.
ABER: wir leben in getrennten Haushalten. Er hat auch kein Sorgerecht.
In dem Merkblatt zum Elterngeld steht, dass man nur Elterngeld beziehen kann, wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Der Papa lebt ja aber nicht bei uns.
Kann man das Kind einfach ummelden für die Zeit, in der der Vater zu Hause bleibt? Geht das denn, wenn er kein Sorgerecht hat? Wem steht dann das Kindergeld zu?
Wenn ich das für 2 Monate alles ändern müsste, wäre das ja auch irgendwie Quatsch, oder?
Danke für Tips.
LG caro
Elterngeld bei getrennten Haushalten
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Beitrag von caroline27 - 27.05.10 - 12:43 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 27.05.10 - 12:45 Uhr
Nein, das geht nicht.
Beitrag von honolulumieze - 27.05.10 - 13:09 Uhr
Nee, aber wenn du schlau bist, beantragst du die 2 Vätermonate für dich! Dann bekommst du 2 Monate länger Geld. Du erfüllst doch alle Voraussetzungen (sofern du vorher gearbeitet hast und sich dein Einkommen vermindert). Warum willst du einem Vater, der nicht mit euch zusammen wohnt und kein Sorgerecht hat zwei Monate Elterngeld schenken???
Beitrag von caroline27 - 27.05.10 - 13:43 Uhr
Da ich meine Weiterbildung unterbrochen habe aufgrund des Kindes, werde ich diese bereits im Februar nächstes Jahr fortsetzen. In der Zeit sollte der Vater das Kind betreuen anstatt die Kleine in eine Krippe zu geben. Ist in meinen Augen sinnvoller und in dem Fall würde ich ihm auch die Elternzeit "schenken".
Und nein, 14 Monate stehen mir nicht zu, da ich in einem Studium stecke (derzeit unterbrochen) und kein Einkommen vorher hatte.
Beitrag von siebzehn - 27.05.10 - 14:12 Uhr
Für Dich hat der Begriff "Partnerschaft" wohl auch keine Bedeutung, oder?
Beitrag von metterlein - 27.05.10 - 13:20 Uhr
da du dann "alleinerziehend" bist hast du 2 monate länger anspruch auf elterngeld, also 14 monate!
bringt dir doch mehr als dem vater was zuschenken wovon du nix hast...
LG
Beitrag von caroline27 - 27.05.10 - 13:44 Uhr
Ohne vorheriges Erwerbseinkommen stehen mir die 2 Monate zusätzlich leider nicht zu. Ich studiere.
Beitrag von myimmortal1977 - 27.05.10 - 14:23 Uhr
Dir steht aber der Sockelbetrag von 300 € für Monat 13. und 14. zu.
Bei getrennten Haushalten giltst Du als alleinerziehend. Dann stehen Dir die Monate zu.
LG Janette
Beitrag von caroline27 - 27.05.10 - 14:35 Uhr
Aber ich denke es muss noch die Voraussetzung der Erwerbstätigkeit zusätzlich vorliegen? Steht so zumindest im Formular. Getrennte Haushalte UND vorheriges Einkommen aus Erwerbstätigkeit sind Voraussetzung. Wäre ja schön, wenn ich 2 Monate länger hätte. Ich kanns ja einfach ankreuzen und die Leute vom Amt werden mir schon sagen, obs so richtig ist.
Beitrag von silbermond65 - 27.05.10 - 14:41 Uhr
Bei getrennten Haushalten giltst Du als alleinerziehend. Dann stehen Dir die Monate zu.
Aber NUR ,wenn sie vorher gearbeitet hat.
Beitrag von siebzehn - 27.05.10 - 14:10 Uhr
Warum sollte sie von der Elternzeit des Vaters nichts haben?
Ich denke, sowohl Vater als auch Mutter und natürlich das Kind können davon nur profitieren!
Seid Ihr hier alle sooo missgünstig, dass Ihr Eurem Partner (und Vater Eures Kindes) nicht mal zwei Monate Elternzeit und Elterngeld zugestehen würdet, nur, weil man in zwei getrennten Wohnungen lebt?
Beitrag von caroline27 - 27.05.10 - 14:18 Uhr
So seh ich es auch @siebzehn. Er ist der Papa und würde nur zu gern wenigstens 2 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich habe damit kein Problem, es kommt mir ja sogar gelegen. Soll das Kind lieber in die Krippe mit nicht mal 10 Monaten als zum Vater? So könnten die zwei noch bisschen Zeit gemeinsam genießen.
Und was das mit dem Sorgerecht zu tun hat, versteh ich hier auch nicht. Bei uns ist das eben so, dass er keins hat. Punkt. Und nur weil das so ist, kann er doch aber Zeit mit dem Kind verbringen. Wir wohnen in getrennten Städten, und er ist viel im Ausland. Ich kann da nicht auf irgendwelche Unterschriften warten. Mir ist das einfach zu kompliziert. Und in der heutigen Zeit weiß man ja sowieso nie, wie es mal kommt.
Beitrag von susannea - 27.05.10 - 15:29 Uhr
Frag doch mal andersrum, warum meldet sich der Vater nicht um?
