Hallöchen,
und zwar hab ich mich in das Thema schon mal eingelesen und wollte nur mal wissen, ob ich das jetzt richtig interpretiert habe.
Die Situation mal kurz geschildert:
Ein Mann mittleren Alters, gut situiert, ledig, keine Kinder, hat niemand in seiner Familie, dem er sein Vermögen vermachen möchte.
Er hat jedoch seit 20 Jahren eine Partnerin, die 2 Kinder mit in die Ehe gebracht hat.
Aus diversen (für diesen Fall nicht relevanten) Gründen steht eine Hochzeit nicht zur Debatte.
Wenn er seine Partnerin trotzdem als Alleinerbin einsetzt, müsste das Vermögen versteuert werden und das will er natürlich nicht.
Anderer Weg: Er adoptiert die "Stieftochter", setzt diese als Alleinerbin ein und das Vermögen würde ohne Abzüge direkt auf die jetzige Tochter übertragen.
Ich hoffe, mein Text ist einigermaßen verständlich und nun würde ich gerne wissen, ob der letzte Abschnitt so richtig ist.
Vielen Dank
Verena
Kennt sich jemand gut mit Erbschaftsrecht aus?
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Beitrag von supikee - 27.05.10 - 13:54 Uhr
Beitrag von stephaniew. - 27.05.10 - 14:05 Uhr
Im normalfall ist es so
Adoption ist ja gleichberechtigt mit leiblichen Kindern
Als tipp würd ich aber trotzdem ein testament machen,da man sosnt evtl, nach dem ablebens des vaters dann einen erbschein braucht,bei einigen versicherungen usw.
Man kann aber auch die tochter dann als bezugsberechtigte eintragen bei lebensversicherungen oder so,dann geht das alles gleich noch einfacher!
Bei meinerm schwiegervater war es so das mein mann zwar das einzige kind war,aber da er in zwei versicherungen nicht drinnen stand brauchte er einen erbschein,der auch jede menge kostet...
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Beitrag von supikee - 27.05.10 - 14:18 Uhr
Vielen Dank...daran hatte ich noch gar nicht gedacht.
Beitrag von oma.2009 - 27.05.10 - 15:01 Uhr
Hallo,
ich weiß nicht, wie "teuer" ein Erbschein bei euch ist. Unser Erbschein war nicht "teuer". Wir haben das Geld für den Erbschein gerne eingesetzt da wir sonst nicht in den Genuss der Erbschaft gekommen wären. Ach ja, die Gebühr für den Erbschein richtet sich nach dem zu erwartenden Erbe.
Wenn dir der Erbschein zu teuer ist, dann verzichte doch einfach auf das Erbe.
LG
Beitrag von gh1954 - 27.05.10 - 16:37 Uhr
Ich kann mich gar nicht mehr erinnern,was der Erbschein gekostet hat, muss eine sehr geringe Summe gewesen sein und hat sich mit Sicherheit nicht nach der Höhe des Erbes gerichtet.
Soweit ich weiß, kann nur der Haupterbe einen Erbschein beantragen.
Beitrag von oma.2009 - 27.05.10 - 19:58 Uhr
Hallo gh,
oder eben eine Erbengemeinschaft, das haben wir grade durch.
Aber unser ERbschein war auch nciht so teuer, wir haben obby hatte: Testamente ausetzen lassen, ich glaube es waren mehr als 6 St., allerdings alle ungültig, weil wir ein bereits eröffnetes Testament hatten. Ein Berliner Testament, und das durfte er nicht mehr ändern, hat er allerdings nicht eingesehen und anschließend keinem Notar mehr erzählt.
Wir haben ca. 4 Monate auf den Erbschein warten müssen dadurch.
LG
Beitrag von myimmortal1977 - 27.05.10 - 14:10 Uhr
Zitat: "Anderer Weg: Er adoptiert die "Stieftochter", setzt diese als Alleinerbin ein und das Vermögen würde ohne Abzüge direkt auf die jetzige Tochter übertragen."
Antwort: Es kommt drauf an, wie hoch das Vermögen ist. Auch Verwandtschaft 1. Grades muss ab einer bestimmten Höhe Erbschaftssteuer bezahlen. Sie sind aber den anderen Angehörigen begünstigt.
LG Janette
Beitrag von supikee - 27.05.10 - 14:21 Uhr
Stimmt, da war noch was! Weißt du, wo die Grenze liegt zahlentechnisch?
Beitrag von myimmortal1977 - 27.05.10 - 14:24 Uhr
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=15559
Beitrag von supikee - 27.05.10 - 14:31 Uhr
Vielen lieben Dank!
Beitrag von myimmortal1977 - 27.05.10 - 14:13 Uhr
Noch mal zum Thema Übertrag.... Auch bei einem Übertrag zu Lebzeiten fällt eine Schenkungssteuer an. Die Höhe bemisst sich an der Erbschaftssteuer.
LG Janette
Beitrag von supikee - 27.05.10 - 14:17 Uhr
Ich meinte, die "2 Kinder mit in die Beziehung gebracht hat"
Beitrag von nakiki - 27.05.10 - 14:51 Uhr
Hallo!
Ist denn eine Adoption überhaupt möglich? Das Kind ist ja erwachsen und muss der leibliche Vater nicht zustimmen bzw. das Kind selbst?
Was ich nicht nachvollziehen kann. Im Testament möchte der Herr seine Partnerin einsetzen, jetzt jedoch die Stieftocher adoptieren. Dann hat die Partnerin doch trotzdem nichts!
Ansonsten ist es wohl möglich unter Beachtung, dass je nachdem wie hoch das Vermögen ist, auch Steuern anfallen.
Gruß nakiki
Beitrag von supikee - 27.05.10 - 20:18 Uhr
Hi,
eine Adoption ist möglich, mein Vater lebt leider nicht mehr und ich müsste halt zustimmen.
Ich wäre also Alleinerbin, natürlich würde das gerecht geteilt werden unter meiner Mutter, meinem Bruder und mir..
Wobei ich ja noch gar nicht dran denken möchte
Beitrag von kathi.net - 27.05.10 - 15:00 Uhr
"Ein Mann mittleren Alters, gut situiert, ledig, keine Kinder, hat niemand in seiner Familie, dem er sein Vermögen vermachen möchte."
Hat er niemanden in der Familie oder möchte er es niemandem vermachen? Wenn er noch Geschwister, Eltern oder irgendwie Verwandte hat, muß er sich schon Gedanken machen. Diese können unter Umständen auch erbberechtigt sein.
Wie wäre es mit einem Testament bzw. Erbvertrag?
LG Kathi
Beitrag von supikee - 27.05.10 - 20:20 Uhr
Er hat Geschwister und Eltern..aber kaum Kontakt zu ihnen.
Deshalb möchte er mich adoptieren und dann auch im Testament als Alleinerbin einsetzen.
