hallo leute,
ich hab da mal ein anliegen, wo ich nun nicht mehr weiss was jetzt richtig ist!
ich bitte euch mal um hilfe!
also ich bin seit juli2009 in arbeit und bekomme aufstockend sehr wenig hartz4(zuschuß für die wohnung)
gestern habe ich die betriebskostenabrechnung bekommen...nun habe ich ein guthaben...und eine mietminderung bekommen!
das ich die mietminderung angeben muss,dass ist mir klar und das werde ich auch machen,aber muss ich die betriebskostenabrechnung vorzeigen,oder darf ich das guthaben behalten???
oder muss ich warten bis ich ein schreiben bekomme,wo ich dazu aufgefordert werde?
danke schonm al im vorraus
lg mausejulchen
das weiss ich nun wirklich nicht
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Beitrag von mausejulchen - 28.05.10 - 19:13 Uhr
Beitrag von goldtaube - 28.05.10 - 19:25 Uhr
Natürlich musst du die Betriebskostenabrechnung auch vorzeigen. Schließlich sind die Betriebskosten in deinem ALG II berücksichtigt.
Du hast die Pflicht die Mitteilung über Änderungen selber mitzuteilen. Auffordern muss dich dazu niemand.
