Es geht um meine Freundin. SIe und ihr freund,der auch der vater ihrer 3 kinder ist, wohnen in getrennten wohungen, sie hatten schon 2 mal eine gemeinsame wohnung aber es ist nie gut gegangen. sie haben sich nie getrennt,nur räumlich.
Er geht arbeiten und verdient 900€,meine freundin ist bei den kindern(der jüngste ist 2) und kriegt nur 200€vom amt noch zur miete dazu,der rest ist wohngeld,kindergeld und UVG.
Jetzt wollen die beiden wieder zusammenziehen weil sie auch heiraten wollen nächstes jahr. das arbeitsamt muss meiner freundin ja einem umzug zustimmen und die haben gesagt es gibt einen aktenvermerk das die beiden nicht mehr zusammenziehen dürfen... das ist doch nicht rechtens oder?
Darf die Arge das?
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Beitrag von 16061986 - 28.05.10 - 23:02 Uhr
Beitrag von vwpassat - 28.05.10 - 23:20 Uhr
""das arbeitsamt muss meiner freundin ja einem umzug zustimmen ""
Soso, und warum muss das A-amt Deiner Meinung nach zustimmen???
Beitrag von 16061986 - 29.05.10 - 11:33 Uhr
ja sicher solang sie von denen geld bezieht müssen die zustimmen
Beitrag von windsbraut69 - 30.05.10 - 10:21 Uhr
Falsch.
Das Amt muß nicht zustimmen, Deine Freundin benötigt die Zustimmung, um Kosten erstattet zu bekommen.
Beitrag von king.with.deckchair - 28.05.10 - 23:31 Uhr
Sicher dürfen sie wieder zusammen ziehen. Und der Aktenvermerk wird sicher nicht lauten "Dürfen nicht wieder zusammen ziehen", sondern sinngemäß, dass ein erneuter Umzug der Dame nicht finanziert wird.
Frauen wie deine Freundin neigen nur erfahrungsgemäß dazu, daraus ein "ARGE hat gesagt, wir dürfen nicht" zu machen.
Kann natürlich auch sein, dass es seitens des Jugendamtes die Warnung gibt, dass eine Kindswohlgefährdung entstehen könnte, wenn der Vater mit in der Wohnung lebt und ein Vermerk in dieser Art in der Akte ist. Gaubst du nicht, dass es solche Fälle gibt? Doch, gibt es, selbst schon erlebt. Dann, wenn der Vater gewalttätig ist, zum Beispiel.
Beitrag von 16061986 - 29.05.10 - 11:33 Uhr
der vater ist sicher ned gewalttätig und er würde alles für seine kinder tun...also das ist sicherlich nicht der grund!!
Beitrag von jennychrischi - 28.05.10 - 23:41 Uhr
Andere Frage: Glaubst Du Deiner Freundin? Denn m. W. schließen sich Wohngeld und ALGII aus. Oder täusche ich mich da? Man kann nur eines beziehen.
Beitrag von king.with.deckchair - 28.05.10 - 23:43 Uhr
Inzwischen gibt es zuhauf die Mischfälle, in denen die Kinder Wohngeld bekommen, weil sie damit, dem Kindergeld und dem Unterhalt(svorschuss) ihren Bedarf decken und daher nur noch die Mutter ALG II erhält.
Beitrag von jennychrischi - 29.05.10 - 01:11 Uhr
Ah ok, danke :) Hab ich wieder was gelernt
Beitrag von 16061986 - 29.05.10 - 11:34 Uhr
nein eben nicht. sie bekommt für die kinder wohngeld undf für sich alg2!! und das ist nicht die einzige die ich kenne bei der das so ist
Beitrag von windsbraut69 - 29.05.10 - 06:40 Uhr
Die ARGE kann ihr keinen Um- oder Zusammenzug verbieten, muß ihr aber auch nicht ihre Launen ständig finanzieren.
Vielleicht sollten die beiden sich den nächsten Umzug und die Hochzeit einfach mal selbst verdienen, dann gibt es diese Probleme nicht! Wenn man hier liest, unter welchen Bedingungen Kinder aufwachsen müssen, bekommt man einfach nur Magenschmerzen.
Gruß,
W
Beitrag von aeni - 29.05.10 - 08:09 Uhr
Genau das dachte ich mir auch grad...
Und ich versteh den Sinn nicht...sie haben schon öfter zusammengewohnt...es hat nicht funktioniert...das wird wohl Gründe gehabt haben...haben sie diese aus der Welt geschafft? Wenn nein, dann sollten sie den Kindern einen Umzug ersparen und es sein lassen...
Lg
Beitrag von windsbraut69 - 29.05.10 - 08:23 Uhr
Ja, Mensch, jetzt wollen sie doch aber heiraten :)
DANN wird bestimmt alles gut.
LG
Beitrag von snowy - 29.05.10 - 09:10 Uhr
Also bei mir kräuselt sich der Magen um, wenn ich lese " und verdient 900€".
Die Summe kommt mir bekannt vor, ich glaub zum Selbstbehalt fehlen noch 90 Euro ??
Ich nimm mal an die Kinder "erhalten" Wohngeld, weil sie mit Kindergeld und UVG ihren Unterhalt selbst bestreiten können? Ich habe ansonsten noch nicht gesehen dass man ALG2 und Wohngeld erhält. Oder reden wir hier von anderen Leistungen?
Ich muss sagen, ich finde die Entscheidung der ARGE gut, dass der Umzug nicht finanziert werden würde ( wenn es so stimmt wie deine Freundin sagt ), denn was die betreiben ist reine Spielerei. Wenn etwas 2 mal scheitert muss man auch als Eltern einsehen dass es so nicht geht.
Deine Freundin hat an die Kinder zu denken und nicht was sie da für Schienen fahren möchte. An der Stelle des Amtes würde ich das Jugendamt informieren, wenn sie vorhaben das mit dem Zusammenziehen so zu machen. Ich denke ein wenig Aufsicht schadet in dem Fall nicht!
Beitrag von 16061986 - 29.05.10 - 11:36 Uhr
die arge muss den umzug nicht finanzieren!!!!!!!! es geht lediglich um die kaution und die muss sie ja monatlich sowieso zurückzahlen weil es nur ein darlehen ist, wo also bitte finanziert das amt ihr den umzug? die haben damit keinerlei kosten!
Beitrag von ppg - 29.05.10 - 12:22 Uhr
die haben damit keinerlei kosten!
Sag Frau, wo lebst Du????
Natürlich hat die ARGE Kosten, wenn sie die Kaution ( zinsfrei ) als Darlehen auszahlen.
Vermutlich höhere Kosten, als das Darlehen selbst. Oder glaubst Du die Verwaltung gibbest geschenkt?
Selbstverwirklichen kann sich eben nur der, ders auch selbst bezahlen kann
Ute
Beitrag von snowy - 30.05.10 - 01:02 Uhr
<<< mehr fällt mir dazu nicht ein!
Beitrag von windsbraut69 - 30.05.10 - 10:24 Uhr
Wenn so ein Darlehn nicht mit Kosten verbunden ist, leih DU ihr doch das Geld oder schick sie zur Hausbank :)
Beitrag von litalia - 29.05.10 - 09:31 Uhr
wäre ja auch noch schöner wenn die arge die launen deiner freundin finanziert.
900 euro netto und 3 kinder, herzlichen glückwünsch.
wenn sie umziehen bzw zusammen ziehen wollen dann sollten sie sich das selbst finanzieren.
