Hallöchen
meine Mama rief mich gerade an, Ihr Nachbar bezieht noch bis Mitte Juni ALG1 da er keinen neuen Job Gefunden hat bis jetzt (warum auch immer das weis ich nicht - kenn Ihn auch nur Flüchtig) wird er wohl ab Mitte Juni dann ALG2 beantragen müssen.
Nun stehen ein paar Fragen offen, wie ist das mit diesem Zuschlag zum ALG2 (wenn er vorher alg1 bezogen hat).
Wiehoch bzw wonach richtet sich dieser Zuschlag?
Wie wird die Miete bzw Nebenkosten /Kreditzahlungen berechnet weil er nen Haus hat (schon Jaaaaahre lang) .... wird das anders berechnet als bei ner Mietwohnung?
Danke im vorraus....
Liebe Grüße
die coco
Zuschlag bei ALG2 /und andere Frage zu ALG2
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Beitrag von cocomaus1982 - 29.05.10 - 10:41 Uhr
Beitrag von manavgat - 29.05.10 - 10:45 Uhr
Die Zinsen werden berücksichtigt, aber nicht die Tilgung. Und nur, wenn das Haus angemessen ist. Was das genau heißt, ist nicht immer klar - es gibt da eine Richtlinie mit 120 qm. Ebenso werden die Nebenkosten, angemessen, übernommen.
Er könnte eine Tilgungsaussetzung bei der Bank erfragen, aber das ist immer eine heiße Kiste. Je nachdem wie die drauf sind, kippen sie leicht schonmal den ganzen Kredit um sich das Häuschen günstig unter den Nagel zu reißen.
Vielleicht wäre es da besser, er macht - bis er wieder eine richtige Arbeit hat - einen 400 Euro-Job und nimmt den Freibetrag (165 Euro) für die Tilgung.
Oder er überlegt sich, unterzuvermieten!
Gruß
manavgat
Beitrag von cocomaus1982 - 29.05.10 - 11:00 Uhr
Danke, für deine Antwort, gebe ich dann mal so weiter 
Am besten sage ich das sie bei unser zuständigen Arge anrufen sollen und dort bekommt er ja auch die Auskunft....
Trotzdem danke...
Beitrag von babylove22 - 29.05.10 - 11:51 Uhr
Kurz zum Zuschlag: es kommt auf die Höhe des ALG I an, ob er diesen Zuschlag erhällt.....
Wenn ja, dann beträgt der Zuschlag im ersten Jahr max. 160 €, im zweiten Jahr halbiert sich das ganze (80€) und dann fällt er ganz weg.
Gruß
Beitrag von goldtaube - 29.05.10 - 13:13 Uhr
Zum Zuschlag Seite 4:
Zitat:
Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslo-sengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.
(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen
1. dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2. dem dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und den mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen erstmalig nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld zustehenden Arbeitslosengeld II nach § 19 oder Sozialgeld nach § 28; verlässt ein Partner die Bedarfsgemeinschaft, ist der Zuschlag neu festzusetzen.
(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr
bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind
begrenzt.
(4) Zuschlag ist im zweiten Jahr
bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 80 Euro,
bei Partnern auf insgesamt höchstens 160 Euro und
für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kinder auf höchstens 30 Euro pro Kind
begrenzt.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-24-SGB-II-Befrist-Zuschlag-ALGeld.pdf
Wenn er den befristeten Zuschlag bekommt, kann er trotz ALG II keine GEZ-Befreiung bekommen.
Beitrag von goldtaube - 29.05.10 - 13:19 Uhr
Wegen dem Eigenheim und den Kosten der Unterkunft kannst du hier einiges nachlesen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/SGB-II-Merkblatt-Alg-II.pdf
Seite 25
4.5 Leistungen für Unterkunft und
Heizung
Beitrag von cocomaus1982 - 29.05.10 - 14:55 Uhr
Danke 
Ich gebe das alles so weiter... vielleicht hilft es Ihm....
Beitrag von woodgo - 30.05.10 - 13:45 Uhr
"...meine Mama rief mich gerade an, Ihr Nachbar bezieht noch bis Mitte Juni ALG1 da er keinen neuen Job Gefunden hat bis jetzt (warum auch immer das weis ich nicht - kenn Ihn auch nur Flüchtig) wird er wohl ab Mitte Juni dann ALG2 beantragen müssen..."
Ganz schöne Frage für einen Nachbarn Deiner Mutter, den Du nicht kennst
War nu ne Feststellung von mir
