Hallo,
in den Sommerferien möchte sich mein Schwager (umsichtiger, erfahrener Fahrer, älter als 23) mein Auto leihen.
Wie sieht es eigentlich mit Versicherungsschutz aus, wenn ich ihm das Auto leihe? Muss ich was besonderes beachten? Was würde passieren, wenn er in einen Unfall verwickelt wäre?
Bitte um Tipps, wo ich mjich informieren kann.
Danke!
snowwhite
Versicherungsschutz bei verliehenem Auto
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von snowwhite1974 - 30.05.10 - 20:02 Uhr
Beitrag von emmapeel62 - 30.05.10 - 20:12 Uhr
"Bitte um Tipps, wo ich mjich informieren kann. "
In deinem Versicherungsvertrag und bei Deiner Versicherung.
Beitrag von mamavonyannick - 30.05.10 - 20:12 Uhr
Hallo,
du musst ihn als Fahrer mit angeben, wenn er nicht schon bei euch mit drin steht. Bei manchen kostet das was für den Zeitraum, andere machen es unter bestimmten Voraussetzungen umsonst.
Sollte er einen Unfall verursachen, dann geht das zu Lasten deines Schadenfreiheitsrabattes.
vg, m.
Beitrag von wasteline - 30.05.10 - 21:48 Uhr
Warum muss man ihn als Fahrer angeben? Mit unseren Autos fahren auch die verschiedensten Leute und angeben muss man gar nichts. Es sei denn, es fahren Leute unter 23 Jahren mit dem Auto, dann zahlt man ein paar Euronen mehr Versicherung. Aber die muss man auch nicht namentlich benennen.
Beitrag von wasteline - 30.05.10 - 21:49 Uhr
Noch ein Nachtrag: es kommt auf die Versicherungsbedingungen an und die wurden uns hier nicht mitgeteilt.
Beitrag von mamavonyannick - 31.05.10 - 07:36 Uhr
Steht doch drin: Wenn er noch nicht angegeben ist. Und damit meine ich auch, wenn der fahrerkreis unbeschränkt ist. Nicht alle versicherungen handhaben es wie deine!Bei meinem Vertrag ist der Fahrerkreis auf die Partner, also mich und meinem Mann beschränkt. Demnach müsste ich jemanden mit angeben. Und da die Allianz das für 2 Wochen umsonst macht, wäre es ja schön blöd, wenn wir ständig jemanden anderes als Fahrer drin stehen haben und das auch noch bezahlen müssten, obwohl realistisch nur selten bis gar nicht jemand Fremdes mit dem Fzg fährt.
Beitrag von windsbraut69 - 31.05.10 - 11:34 Uhr
Standard ist doch aber nicht der eingeschränkte Personenkreis, das kann man meines Wissens auf Wunsch so abschließen.
Beitrag von mamavonyannick - 31.05.10 - 12:43 Uhr
Ich wüßte nicht, was man als Standard bezeichnen wollte. Fakt ist, dass sowohl die Allianz, die DA direkt, die HUK, die Debeka und die DEVK vor Vertragsabschluss fragen, wer mit dem Fzg fährt (und ich behaupte, es sind noch deutlich mehr Gesellschaften). Und ein unbeschränkter Personenkreis ist bei der jeweiligen Versicherung idR teurer, als wenn ich bei der selben Versicherung Einzalfahrertarif vereinbare. Ist ja auch logisch, denn das Risiko ist höher.
Wenn bei dir keine Begrenzung drin ist, dann mag das bei dir vllt normal sein, aber nicht allgemeingültig. Viele Kunden, die bei uns versichert sind, haben nur einen Partnertarif vereinbart und wir wollen daher wissen, wenn noch jemand damit fährt.
m.
Beitrag von windsbraut69 - 31.05.10 - 13:44 Uhr
Standard ist für mich das, was man bekommt, wenn man nichts spezielles wünscht oder ankreuzt.
Und regulär ist in der Haftpflicht bei den Versciherungen, die wir die letzten Jahre durch haben, keine Einschränkung vorgesehen. Die kann man vereinbaren, um Rabatt zu bekommen. Es ist ja auch nicht generell so, dass ein Auto nachts nur in der Garage versichert ist, sondern das kann man extra abschließen und bekommt auch hierfür günstigere Konditionen.
Wenn Du schreibst, "Partnertarif vereinbart", ist das ja ein besonderer Tarif oder nicht?
Beitrag von wasteline - 31.05.10 - 13:58 Uhr
"Standard ist für mich das, was man bekommt, wenn man nichts spezielles wünscht oder ankreuzt"
So sieht es aus. Alles andere sind Zusatzvereinbarungen.
Beitrag von mamavonyannick - 31.05.10 - 14:41 Uhr
Was diskutierst du eigentlich mit mir. Es geht nicht darum, was du vereinbart hast oder ich. Wenn die Te eine Beschränkung hat - was durchaus sein kann (ODER KANNST DU DAS AUSSCHLIEßen?) - dann muss sie einen weiteren Fahrer melden. alles andere ist völlig unerheblich und hat mit der Frage überhaupt nichts mehr zu tun. Und mehr habe ich auch nicht gesagt
Und ein beschränkter Fahrerkreis ist nur ein Scoringwert, um das Risiko einzuschätzen. Genau wie die Garage und z.B. die km p.a. .
Beitrag von lamia1981 - 30.05.10 - 20:16 Uhr
Wenn er einen Schaden verursacht, dann greift deine Versicherung vom Auto (Versicherungsbedingungen was die Fahrer angeht beachten). Allerdings wirst dann auch du höhergestuft etc.
Dein Schwager ist nicht verpflichtet dir dann die Mehrkosten zu erstatten.
Beitrag von bezzi - 30.05.10 - 21:08 Uhr
"Dein Schwager ist nicht verpflichtet dir dann die Mehrkosten zu erstatten. "
Natürlich ist er das. Zum Schadensersatz gehörten nicht nur die Reparaturkosten am eigenen Auto, sondern auch der Schaden durch eine Höherstufung der Versicherung.
Beitrag von mamavonyannick - 31.05.10 - 07:41 Uhr
Das stimmt so nicht. In der Haftpflicht habe ich keinen Anspruch auf den Ersatz des Schadens wegen Höherstufung. Google mal und du wirst was dazu finden.
Beitrag von mamavonyannick - 31.05.10 - 11:21 Uhr
Diese Antwort ziehe ich zurück... hab selbst mal gegoogelt
Beitrag von parzifal - 31.05.10 - 12:28 Uhr
Ohne vertragliche Grundlage habe ich ein Problem mit dieser Ansicht.
