Hallo!
Ich bin in der 15 ssw, war ab der 9 ssw krankgeschrieben, auf Grund von einer vorherigen Fehlgeburt und habe nun ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich bin zur Zeit eine 400 € - Kraft.
Nun meine Frage: Zahlt in meinem Fall bei Beschäftigungsverbot auch der AG mein Gehalt weiter????
Ich bitte um Antwort.
Danke!
Anja
Beschäftigungsverbot
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Beitrag von schmolly - 31.05.10 - 20:49 Uhr
Beitrag von nadinchen82 - 31.05.10 - 21:41 Uhr
Wenn dies eine Festanstellung war, ja.
Lg Nadine
Beitrag von motte1986 - 31.05.10 - 21:41 Uhr
ja, der AG kann es sich nach der geburt von deiner KK wieder holen!
lg
Beitrag von uns_uwe - 01.06.10 - 09:59 Uhr
Bzw. in diesem Fall von der Bundesknappschaft
