Beschäftigungsverbot

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Beitrag von schmolly - 31.05.10 - 20:49 Uhr

Hallo!
Ich bin in der 15 ssw, war ab der 9 ssw krankgeschrieben, auf Grund von einer vorherigen Fehlgeburt und habe nun ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich bin zur Zeit eine 400 € - Kraft.
Nun meine Frage: Zahlt in meinem Fall bei Beschäftigungsverbot auch der AG mein Gehalt weiter????
Ich bitte um Antwort.
Danke!
Anja

Beitrag von nadinchen82 - 31.05.10 - 21:41 Uhr

Wenn dies eine Festanstellung war, ja.

Lg Nadine

Beitrag von motte1986 - 31.05.10 - 21:41 Uhr

ja, der AG kann es sich nach der geburt von deiner KK wieder holen!

lg

Beitrag von uns_uwe - 01.06.10 - 09:59 Uhr

Bzw. in diesem Fall von der Bundesknappschaft