§19 umsatzsteuer

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Beitrag von mrs.xy - 31.05.10 - 23:20 Uhr

Hallo,
habe folgende Frage:
Bis April diesen Jahres hatte ich eine freiberufliche Tätigkeit nach §19, also keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen. Das gilt ja bis zu einem Umsatz von 17 500 Euro im laufenden Kalenderjahr.
Nunhabe ich seit April eine feste Anstellung. Zusammen mit meinen Rechnungen aus der freien Tätigkeit würde ich dann die 17 500 Euro überschreiten.
Nun die eigentliche Frage:
Wenn ich nun noch weitere Aufträge im Rahmen meiner freien Tätigkeit annehme, muss ich dann die Umsatzsteuer erheben?
Also wird das Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit mit meinem Gehalt zusammengerechnet?

LG

Beitrag von sini60 - 01.06.10 - 07:33 Uhr

Nein, die Umst. betrifft nur die Einnahmen aus deiner Selbständigkeit.
Beide Einkommen werden nur bei der Lohnsteuer zusammengerechnet.

LG
Sini

Beitrag von manavgat - 01.06.10 - 11:20 Uhr

zur letzten Frage: Gar nicht.

Gruß

Manavgat

Beitrag von jeannylie - 01.06.10 - 17:07 Uhr

Nein.

Beitrag von mrs.xy - 01.06.10 - 20:54 Uhr

Vielen Dank an alle. Hatte mir das schon fast so gedacht, war mir nur nicht sicher.

LG #danke