Hallo zusammen,
aufgrund von Komplikationen in der Früh-SS bin ich nun seit dem 05.05.krankgeschrieben. Diese Krankschreibung dauert noch bis mind. 14.06. an.
Am wann würde das Krankengeld gezahlt? 6 Kalenderwochen nach Beginn der Krankheit? Oder nach 30 Krankheitstagen (bezogen auf eine 5 Tage-Arbeitswoche)?
Desweiteren weiß ich, dass Krankengeldzahlungen Einfluss auf das spätere Elterngeld haben. Doch inwieweit? Werden diese Zeiträume mit "0" angesetzt?
Außerdem stockt mein AG das Krankengeld bis zu einer gewissen Dauer (mind. 90 Tage, genauen Zeitraum müsste ich nachlesen) auf das normale Nettogehalt auf. Falls ich also weiter krank geschrieben werden sollte, bekäme ich dann irgendwann den Krankengeldsatz von meiner Krankenkasse, sowie eine zusätzliche Zahlung von meinem AG. Wie verhält es sich während dieser Zeit mit der Anrechnung für's Elterngeld?
Vielen Dank für jede eurer Informationen. Bin etwas ratlos momentan.
LG
mini-sumsum
Frage zu Krankengeld / Elterngeld
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Beitrag von mini-sumsum - 01.06.10 - 08:41 Uhr
Beitrag von motte1986 - 01.06.10 - 08:46 Uhr
hallo!
geh schleunigst zum FA oder HA und lass dir sofort ein beschäftigungsverbot geben.
ich hab das gemacht und es war gut so. in meinem job wäre es nicht weitergegagen und mit einem BV bekommst du deinen normalen lohn weiter, dein AG kann sich das dann nach geburt wieder von der KK holen.
ansonsten: nach 6 wochen kommt krankengeld und wird-soweit ich weis- in genau der höhe dem EG angerechnet. also weniger.
lg
Beitrag von susannea - 01.06.10 - 13:53 Uhr
Da weißt du falsch, Krankengeld ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit und wird dem Elterngeld gar nicht berücksichtigt. Es ist also kein Einkommen in der Zeit vorhanden!
Beitrag von miau2 - 01.06.10 - 08:46 Uhr
Hi,
ich meine, für den Zeitpunkt gilt "6 Wochen ab dem ersten Krankheitstag". Frag doch mal deine Krankenkasse, die sollte das wissen. Oder eigentlich auch der zuständige in der Personalabteilung deiner Firma.
Wegen den Auswirkungen auf das Elterngeld: wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt ist, dann wirkt sich das nicht negativ aufs EG aus. Wenn es z.B. wegen einem gebrochenem Bein ist (also nicht schwangerschaftsbedingt), würde es sich auswirken. Kommt also darauf an, warum genau der Arzt dich krankgeschrieben hat.
Wie das mit der Ergänzung durch deinen AG ist - keine Ahnung...
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von susannea - 01.06.10 - 13:54 Uhr
Klar wirkt sie sich auch aus. Evtl. nicht wirklich auf die Höhe, aber auf den Zeitraum, der als Berechnugnsgrundlage genommen wird und wenn es da anderes Einkommen gab, beeinflusst es auch die Höhe!
