Wurde Samstag Gekündigt und alle Drehen durch

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von stiena - 01.06.10 - 09:45 Uhr

Hallo

Ich bin langsam stink sauer...nicht nur weil ich Samstag meine Kündigung bekommen hatte, Muss dazu sagen nur vor die Nase gelegt und in einem benutzen nur abgeklebten Umschlag.

Ich habe durch hier und I-net rausgefunden das meine Kündigung nicht Rechtens ist. Habe einen Befristeten Vertrag bis ende August und als Grund der Kündigung Nur Befristung. Mir wurde gesagt das gehe so nicht es muss ein richtiger grund sein oder muss von beiden seiten Akzeptiert werden, zb das ich gehen will. 14 Tage Frist. So gestern habe ich mit meiner Filialleiterin ( die zu mir Hält) alles fertig gemacht und bin abends nun doch nochmal rein und habe meine Kündigung wieder geholt. Sollte am nächsten Tag mit der Wochenpost zur Firma geschickt werden. Habe zu meiner Kollegin gesagt habe was vergessen reinzutun und sie rief gleich meine ehem. Filialleiterin an und sagte ihr das. Daraufhin bekam meine Filialleiterin eine sms "sie solle zu sehen das meine Kündigung morgen da ist". Sie ist natürlich auch Sauer das so mit ihr gesprochen wird.

Also gehts noch:-[, das ist mein gutes Recht das von meinem Anwalt Prüfen zu lassen und muss es nicht von heute auf morgen Unterschreiben. Sollte die Kündigung auch nicht in die Firma schicken sonder zu unserem BVL ( Bereichsverkaufsleiter).

Hat jemand von euch erfahrungen damit?

#danke für Antworten


Beitrag von nusch - 01.06.10 - 09:53 Uhr

Hä? #kratz Ich verstehe kein Wort

Beitrag von stiena - 01.06.10 - 10:00 Uhr

Tut mir leid, ich weis das es kompliziert ist:-(

Beitrag von nusch - 01.06.10 - 10:14 Uhr

Es ist bestimmt nicht kompliziert, aber ich verstehe einfach nicht das Durcheinander, wie Du es beschreibst.

Beitrag von nakiki - 01.06.10 - 10:15 Uhr

Hallo!

Ich glaube nicht, dass es kompliziert ist, man kann deinen Schilderungen bloß nicht folgen.

Normalerweise erhälte man eine Kündigung. Wenn man vermutet, dass sie nicht rechtens ist, dann geht man zum Anwalt und legt Kündigungsschutzklage ein.

Ich verstehe weder, was deine Filialleiterin damit zu tun hat, noch welche Papiere ihr fertig gemacht habt und erst recht nicht, warum du eine Kündigung zurückschicken sollst.
Ergibt für mich keinen Sinn.

Gruß nakiki

Beitrag von stiena - 01.06.10 - 10:34 Uhr

Meine Filialleiterin ist meine Vorgesetzte, Hatte vorher in einem anderen laden von der Firma gearbeitet und mich dann zu meinem jetzigen laden versetzen lassen.

Papiere wie unterschriebene Kündigung, meine Urlaubscheine die sich zich mal geändert haben und mir noch Urlaub zu steht, Meine Überstunden die ich noch habe, Sowie schreiben vom Arbeitsamt.

Es gibt mehrere Chefs in der Firma jeder von den steht über einen. Die Zentrale also Hauptsitz weis noch garnix von meiner Kündigung und sollen es wohl auch nicht, wenn ich es nur zu meinem Bereichsleiter schicken soll.

Laut Befristundgesetz hätten die meinen Vertarg nur auslaufen lassen müssen bis ende August. Der Kündigunsgrund ist nicht rechtens - Nur Befristung Reicht nicht zu. Hätte stehen müssen zb . Fehlverhalten am Arbeitsplatz oder sowas.

Beitrag von windsbraut69 - 01.06.10 - 10:42 Uhr

Ja und?
Dann gehst Du zum Anwalt und klagst gegen die Kündigung.

Gruß,

W

Beitrag von nakiki - 01.06.10 - 10:46 Uhr

Genau! Was der Bereichsleiter möchte, wäre mir da vollkommen schnuppe und wenn die Filialleiterin irgendwelche Papiere fertigmachen soll, dann soll sie dies machen, aber bestimmt nicht mit meiner Hilfe.

Gruß nakiki

Beitrag von windsbraut69 - 01.06.10 - 10:52 Uhr

Ich helf doch nicht mit, mein eigenes Grab zu schaufeln - im Gegenteil!
Ich würde versuchen, gegen die Kündigung anzugehen.

LG

Beitrag von nick71 - 01.06.10 - 12:54 Uhr

"Laut Befristundgesetz hätten die meinen Vertarg nur auslaufen lassen müssen bis ende August."

Zu wann wurde die Kündigung denn ausgesprochen?

Wenn dein Vertrag Ende August eh ausläuft und dir nicht zu einem früheren Termin gekündigt wurde, kannst du es doch einfach so laufen lassen...was soll da ein Anwalt ausrichten?

Mag sein, dass ich auf dem Schlauch stehe...aber mir ist dein Problem grad nicht klar.

Beitrag von stiena - 01.06.10 - 19:13 Uhr

ich habe samstag kündigung bekommen zum 15.6

Beitrag von marion2 - 01.06.10 - 09:53 Uhr

Hallo,

du musst die Kündigung als Beweismittel behalten.

Lege Widerspruch ein - am besten mit Unterstützung eines Anwaltes.

Gruß Marion

Beitrag von stiena - 01.06.10 - 10:00 Uhr

Habe morgen Termin.....und hoffe das sie mich in ruhe lassen

Beitrag von kathi.net - 01.06.10 - 10:20 Uhr

Kann es sein, dass du vielleicht noch in der Probezeit bist? Das würde die fehlende Begründung und 14-Tage-Frist erklären.

Beitrag von stiena - 01.06.10 - 10:49 Uhr

nein bin ihn keiner probezeit.

Die vergeben immer nur befristete Arbeitsverträge a 6 monate 2 mal und jetzt wäre 1 jahrevertrg auch befristet der nächste gewesen.

Beitrag von kathi.net - 01.06.10 - 11:07 Uhr

Dann hoffe ich mal, Du hast nichts unterschrieben. Eine Kündigung bedarf keiner Unterschrift von dir. Ein Aufhebungsvertrag schon. Ich verstehe auch gar nicht, was du genau an wen schicken sollst. #kratz

Ich würde an deiner Stelle mal zum Anwalt gehen und das prüfen lassen.

LG Kathi

Beitrag von windsbraut69 - 01.06.10 - 10:41 Uhr

Häh?
Wurde Dir gekündigt oder willst DU kündigen?
Was sollst Du fertig machen und weg schicken???

An Deiner Stelle würde ich zum Anwalt gehen und NICHTS unterschreiben, gar nichts.

Gruß,

W

Beitrag von manavgat - 01.06.10 - 11:12 Uhr

Wer gekündigt wird, muss nichts unterschreiben.


Du kannst folgenden Text formulieren:

Hiermit bestätige ich den Erhalt der Kündigung ohne Anerkennung derselben.


Dann kannst Du in aller Ruhe dagegen vorgehen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von stiena - 01.06.10 - 11:48 Uhr

Wieviel zeit habe ich den dann?

Beitrag von demy - 01.06.10 - 12:32 Uhr

Hallo,
3 Wochen ab Zugang der Kündigung hat man Zeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Ist sehr kurz, also keine Zeit verschwenden.
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung wirksam und es kann bis auf sehr seltene Ausnahmefälle nicht mehr dagegen vorgegangen werden.

Eile ist also geboten.

Gruß
Demy

Beitrag von manavgat - 01.06.10 - 12:47 Uhr

imho sind es nur 2 Wochen. Aber ohne Gewähr.

Gruß

Manavgat

Beitrag von demy - 01.06.10 - 13:06 Uhr

Hallo,
ne, sind 3 Wochen ;-)
Siehe §4 kündigungsschutzgesetz:
http://dejure.org/gesetze/KSchG/4.html

Du verwechselst es sicherlich mit den 2 Wochenfrist für die Mitteilung einer Schwangerschaft nach einer erfolgten Kündigung.

Gruß
Demy

Beitrag von windsbraut69 - 01.06.10 - 12:55 Uhr

3 Wochen!
Hast Du jetzt irgendetwas dazu unterschrieben?

Beitrag von stiena - 01.06.10 - 13:25 Uhr

die kündigung aber die liegt bei mir zu hause, ansonsten habe ich noch ein exemplar für mich ohne unterschrieft

Beitrag von windsbraut69 - 01.06.10 - 13:30 Uhr

WAS genau hast Du denn da unterschrieben?
Mehr als eine Quittung für den Erhalt (wurde oben ja schon mal formuliert) würde ich auf keinen Fall akzeptieren!