arbeitsrecht bei einem anderen arbeitgeber

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Beitrag von meli05 - 01.06.10 - 11:39 Uhr

hallo zusammen,

ich habe vor der geburt 20h gearbeitet, nun würde ich gerne bei einem anderen arbeitgeber so 6h die woche arbeiten nun habe ich meinem alten arbeitgeber angerufen ob sie mir das genehmigen und dieser meinte der steuerberater sagt ich müsse dann zuerst bei ihnen schriftlich kündigen.

ist das richtig? dachte man darf gewisse stunden oder gilt das nur für welche die voll eingestellt sind/waren?

lg

Beitrag von myimmortal1977 - 01.06.10 - 14:20 Uhr

Lass Dich nicht über den Tisch ziehen. Kündigen musst Du gar nichts. Darfst Du auch nicht, dann bist Du Deinen Job los #schock

Du musst die Arbeitsaufnahme schriftlich bei Deinem AG, bei dem Du Dich offiziell in EZ befindest, ANKÜNDIGEN.

Du solltest in dem Schreiben auch umreißen, um was für eine Art Betrieb es sich handelt, da der Arbeitgeber Dir die Zustimmung verweigern kann, wenn es sich um ein Konkurrenzunternehmen handelt.

LG Janette

Beitrag von manavgat - 01.06.10 - 15:28 Uhr

Blödsinn.

Wenn Du ein berechtigtes Interesse hast, dann müssen sie Dir das genehmigen. Mach es schriftlich, setze eine Frist und teile mit, dass Du - wenn du bis zum Fristablauf nichts gehört hast, von einer Genehmigung ausgehst.

Bei einem direkten Konkurrenzbetrieb kann jedoch die Genehmigung des Nebenjobs versagt werden.

Gruß

manavgat