Kann eine Angestellte = Arbeitgeber sein?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von knuffel84 - 01.06.10 - 12:51 Uhr

Hallo zusammen,

im Moment herrscht bei mir ein einziges durcheinander und ehrlich gesagt, weiß ich nicht mehr wirklich woran ich bin :-/

Habe im Nov. 2009 die Kündigung bekommen, wegen Geschäftsaufgabe (Firma wurde übernommen, teilweise auch die anderen Arbeitnehmer). da ich in Elternzeit und bereits wieder schwanger war, landete die ganze Sache vor Gericht und die Kündigung wurde für unwirksam erklärt. Habe dann ein Gerichtsurteil bekommen, das bestätigte, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht.
Nun habe ich vor ein paar Wochen das Mutterschaftsgeld bei meiner KK beantragt und siehe da, meine Chefin hat das Formular, welches sie ausfüllen sollte nicht an die KK geschickt.
Letzte Woche habe ich dann mit einer alten Arbeitskollegin tel. und die hat mir berichtet, das meine Chefin "rausgeschmissen" wurde, also ist sie jetzt arbeitslos.
Offiziell weiß ich davon GAR NICHTS und nun frage ich mich, ob man als Angestellte (was sie ja offensichtlich nur noch war) auch Arbeitgeberin sein kann?

Sorry, für das durcheinander, aber ich blicke langsam selbst nicht mehr durch :-(

LG
Jasmin

Beitrag von myimmortal1977 - 01.06.10 - 14:11 Uhr

#kratz Mmmmhhhh, Dein Gedankengang klingt für mich jetzt etwas verworren....

Sicherlich kann man als Angestellte auch Arbeitgeber sein. Man nennt dann so etwas Geschäftsführung. Geschäftsführer haben meistens volle Prokura, dürfen alle unternehmerischen Entscheidungen treffen, sind aber tatsächlich "nur" angestellt in einem Hause.

Das gibt es aber oft....

Ich denke mal, dass man bei der damaligen Betriebsübernahme ihr ein Angebot unterbreitet hat, sie in ein Angestelltenverhältnis mit Führungsposition zu übernehmen. Und bevor man auf der Straße sitzt, fährt man lieber in dem Boot mit.

War das jetzt die Antwort auf Deine Frage????

#liebdrueck Janette

Beitrag von knuffel84 - 01.06.10 - 14:25 Uhr

Naja, Geschäftsführer ist eben der Typ, der die Firma übernommen hat.

Beitrag von myimmortal1977 - 01.06.10 - 14:32 Uhr

Ne, ne, da irrst Du Dich... Geschäftsführer werden i. d. R. bestellt.

Der, der die Firma übernommen hat, ist der Inhaber. Der Gesellschafter. Da gibt es einen feinen Unterschied.

Der Gesellschafter kann aber auch Geschäftsführer sein. Wenn er aktiv am Firmengeschehen teilhaben möchte. Wenn nicht, bestellt er einen Geschäftsführer und der ist i. d. R. im Hause angestellt.

;-) Janette

Beitrag von manavgat - 01.06.10 - 15:26 Uhr

Dein Vertragspartner ist die Firma und nicht die einzelne Person. Insofern ist Deine Frage merkwürdig.

Gruß

Manavgat