Steuererklärung bitte helft mir!

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Beitrag von zickchen079 - 02.06.10 - 10:37 Uhr

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Steuererklärung/Steuerrückerstattung!

Wie wirkt sich die Höhe der Entgeltersatzleistung (Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Arbeitslosengeld) auf die Steuererklärung aus.

Ist es eher besser wenn die Beiträge gering sind oder höher?

Dumme Frage ich weiß, aber interessiert mich mal.

Noch dazu kommt Kurzarbeitergeld von meinem Mann.

kennt sich jemand mit den Auswirkungen aus?

Bitte helft!

Danke

Beitrag von janozka - 02.06.10 - 10:44 Uhr

Hallo,

leider ist es so das je mehr ihr Entgeltersatzleistung erhalten habt, desto mehr Steuer müsst ihr zahlen.


Gruß

Janozka

Beitrag von wilma.flintstone - 02.06.10 - 10:50 Uhr

Hallo,

so pauschal läßt es sich nicht beantworten.

Entgeltersatzleistung wie Arbeitslosengeld etc (ob es für alle gilt weiss ich nicht). erhöhen die Besteuerungsgrundlage, werden selbst jedoch nicht besteuert. Sprich, wenn Ihr sonst nichts zu versteuern habt, ist es egal wie hoch der Betrag der Entgeltersatzleistung ist.

Wenn Ihr mit Euren Einnahmen bereits in der Gleitzone seit, muß auf die Einnahmen mehr Steuer gezahlt werden.

Gruß W.

Beitrag von nakiki - 02.06.10 - 10:54 Uhr

Hallo!

So pauschal ist keine Antwort möglich. Lohnersatzleistungen werden zur Berechnung des persönlichen Steuersatzes herangezogen, jedoch selbst nicht besteuert. Je mehr Lohnersatzleistungen desto höher der Steuersatz.

Habt ihr aber gar kein steuerpflichtiges Einkommen gehabt, dann kann sich auch keine Steuerlast erhöhen.
Auch wenn ihr überlegen wollt, ob das EG gesplittet werden soll, kann es durchaus sein, dass es sinnvoller ist, dies nicht zu tun und lieber in einem Jahr mehr Ersatzleistungen bezogen zu haben, als in 2 Jahren ein wenig.

Worum geht es dir denn genau?

Gruß nakiki

Beitrag von jeannylie - 02.06.10 - 12:44 Uhr

Das ist der sog. Progressionsvorbehalt.
Wenn Ihr über Einnahmen verfügt (also z.B Dein Mann arbeitet) dann erhöht ihr eher Eure Steuerbelastung.
Wenn Ihr nur über Entgeltersatzleistungen verfügt (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld o.ä.) dann spielt es faktisch keine Rolle...