Hallo,
ich kenne eigentlich bereits die Antwort auf meine Frage, aber vielleicht irre ich ja.
Kann man etwas gegen eine Kündigung in der Probezeit unternehmen?
Vielen Dank und einen schönen Tag trotz des Wetters.
LG
J.
Kündigung
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Beitrag von galileo20001 - 02.06.10 - 10:42 Uhr
Beitrag von landmaus - 02.06.10 - 10:48 Uhr
Hallo,
bist Du eventuell schon schwanger, dann ja. Du kannst die Bescheinigung über die Schwangerschaft zwei Wochen nachreichen.
Sonst: nein.
Liebe Grüße
Beitrag von galileo20001 - 02.06.10 - 10:52 Uhr
Hallo,
nein leider nicht schwanger.
LG
J.
Beitrag von demy - 02.06.10 - 11:30 Uhr
Hallo,
nein, kann man nicht, da das Kündigungsschutzgesetz erst mit Ablauf von 6 Monaten greift.
Vorher findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, also kann man auch keine Kündigungsschutzklage einreichen.
Was es gibt und das ist etwas seltenes, dass man im Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigung in der Probezeit ausschließt, dann kann auch nicht in der Probezeit gekündigt werden.
Falls man doch gekündigt wird, dann geht man dagegen vor Gericht nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz, sondern nach BGB wegen "Vertragsbruch".
Gruß
Demy
Beitrag von galileo20001 - 02.06.10 - 12:01 Uhr
Hallo Demy,
für die umfangreichen Informationen.
LG
J.
Beitrag von parzifal - 03.06.10 - 20:42 Uhr
"Was es gibt und das ist etwas seltenes, dass man im Arbeitsvertrag die ordentliche Kündigung in der Probezeit ausschließt, dann kann auch nicht in der Probezeit gekündigt werden. "
Gibt es das tatsächlich in der Praxis?
Mir ist unkar, weshalb der AG einerseits eine Probezeit vereinbaren sollte, wenn er gleichzeitig die ordentliche Kündigung ausschließt? Probezeit ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit macht doch keinen Sinn.
