Hallo zusammen, ich hab einen aktuellen Fall in der Familie und werde vielleicht auch mal selbst betroffen sein. Von daher interessiert mich folgendes Beispiel:
Ich bin schwanger und im Mutterschutz, habe also für mein Kind nur noch einen Anspruch auf einen Teilzeitplatz im KiGa (außer Vorschule). Gehe ich nun zur Geburt ins Krankenhaus und bleibe dort ein paar Tage, betreut mein Partner mein großes Kind, geht ja aber natürlich arbeiten. Dann nützt uns der Teilzeitplatz gar nichts. Habe ich für mein Kind für dieser Zeit einen Anspruch auf einen Ganztagesplatz?
Wie läuft das?
Danke schon mal.
Anspruch Ganztagesplatz KiGa bei KKH-Aufenthalt zur Geburt
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von murze - 02.06.10 - 11:42 Uhr
Beitrag von carrie23 - 02.06.10 - 11:57 Uhr
Also ob das so einfach ist weis ich nicht, aber normal kann sich der Partner doch die paar Tage Urlaub nehmen.
Ich meine man ist 9 Monate schwanger, da kann man dem Arbeitgeber doch rechtzeitig sagen dass man in einer gewissen Zeitspanne Urlaub wegen Kinderbetreuung benötigt.
Ich meine einfach wenn kein Ganztagesplatz frei ist, nützt dir der ganze Anspruch nichts denn die Kindertagesstätte kann ihn sich ja auch nicht aus den Rippen schneiden.
Beitrag von murze - 02.06.10 - 13:38 Uhr
Also ersten interessiert es den Arbeitgeber leider überhaupt nicht, und zweitens gibts es Ganztagsplätze bei mir im Überfluss. Mir geht es lediglich um den Anspruch, wobei mir aber deine Nachschreiberin bereits gehofen hat. Ich danke dir.
Beitrag von carrie23 - 02.06.10 - 13:48 Uhr
Deinem Mann steht der Urlaub aber zu, da kann es den Arbeitgeber interessieren was ihn will.
Beitrag von murze - 02.06.10 - 14:15 Uhr
okay, das ist mir neu
weißt du vielleicht auch wieviel tage ihm dann zustehen
Beitrag von carrie23 - 02.06.10 - 14:42 Uhr
Nein das weis ich leider nicht genau, am Besten bei der Krankenkasse erkundigen.
Ist halt so dass der Vater die Betreuung übernehmen muss, ihr könnt das Kind ja schlecht mit ins Spital nehmen
Wünsch dir viel Glück
Beitrag von tragemama - 02.06.10 - 15:23 Uhr
Das ist auch Quatsch, es "steht" ihm gar nichts "zu"...
Andrea
Beitrag von carrie23 - 02.06.10 - 17:58 Uhr
Sagst DU
Beitrag von tragemama - 02.06.10 - 18:31 Uhr
Weiß ich als Arbeitgeber.
Beitrag von sissy1981 - 02.06.10 - 12:09 Uhr
Nein.
Aber zB dein Mann darf euer erstes Kind natürlich in dieser Zeit betreuen und bekommt einen Teil des Gehaltes ersetzt. Mein Mann blieb auf diese Weise damals ganztägig zu hause als unser zweites kam- ob das auch in TZ geht (wovon ich mal ausgehe) würde ich mit KK und ggf. mit dem AG abklären.
Beitrag von murze - 02.06.10 - 13:39 Uhr
Danke, was ist KK? Wer ersetzt das Gehalt ggf.?
Beitrag von arkti - 02.06.10 - 13:32 Uhr
Natürlich hat man da keinen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
1. liegst du nicht wochenlang im Krankenhaus
2. kann ein Vater sich dafür ein paar Tage Urlaub nehmen.
Beitrag von murze - 02.06.10 - 13:40 Uhr
Klasse Antwort, richtig hilfreich. Danke
Beitrag von carrie23 - 02.06.10 - 13:49 Uhr
Darf ich fragen was dir eigentlihc nicht passt?
Du hast gefragt ob man Anspruch hat, man hat dir geantwortet und die einzige die zickt bist du.
Man hat dir erklärt was du machen kannst, aber ein aufrichtiges Danke ist es dir nicht wert.
Beitrag von murze - 02.06.10 - 14:13 Uhr
okay, dann hab ich das vielleicht falsch verstanden
entschuldige und danke
Beitrag von carrie23 - 02.06.10 - 14:43 Uhr
Kann passieren bist wahrscheinlich auch ein bisserl gestresst-was ich gut nachfühlen kann
Beitrag von susannea - 02.06.10 - 20:09 Uhr
Wieso sollte sie die nicht habe? Bei uns hat man die den ganzen Mutterschutz durch weiterhin, da es ja zählt, als ob sie normal arbeitet laut Gesetz!
Beitrag von muffin357 - 02.06.10 - 13:44 Uhr
hey -- warum redet die welt nicht miteinander?
kindergärtnerinnen sind doch keine drachen, -- die wissen doch, was für eine ausnahmesituation die geburt eines kindes ist ...
für diese paar wenigen tage kann man doch mit denen reden und fragen, ob dein kind den ganzen tag kommen kann?????
abgesehen davon: also in unserer stadt gilt die KIGAanmeldung und der vertrag, egal, ob ein geschwisterchen kommt oder nicht. von einem minderanspruch auf teilzeitplatz hab ich noch nie was gehört.... (ausser ihr habt den bisher auch)
lg
tanja
Beitrag von murze - 02.06.10 - 14:26 Uhr
die Betreuung ansich ist nicht das Problem, das machen die Kigärtnerinnen schon, aber sie sollen ja auch das Ihnen zustehende Geld dafür bekommen, und zwar nicht nur von mir. Mich interessiert lediglich der gesetzliche Anspruch. Ich habe jetzt einen Gantzagesplatz für mein Kind, da ich 35 h arbeite. Arbeite ich aber nicht mindestens 30 Stunden, was ich ja im Mutterschutz nicht tue, steht mir hier nur eine Teilzeitplatz zu. Das hat nichts mit dem Geschwisterchen zu tun, sondern mit der Arbeitssoll. Ich danke für deinen Beitrag.
Beitrag von muffin357 - 02.06.10 - 19:08 Uhr
ah -- ist ja krass, dass das eure stadt so handhabt.... bei uns gehts streng nach reihenfolge+anmeldung+vertrag, - egal ob mama arbeitet oder nicht
Beitrag von susannea - 02.06.10 - 20:10 Uhr
Im Mutterschutz arbeitetst du offiziell noch 35 h, erst nach dem Mutterschutz tust du das nicht mehr! Oder musst du während deines Urlaubes dein Kind aus der Kita nehmen? ;)
Beitrag von momfor3 - 02.06.10 - 14:12 Uhr
Hää? Wie jetzt?!?
Ganztags...... Halbtags.........?
Ich kenne es nur so, daß man seine Tage bzw. Stunden bucht und diese vertraglich festgehalten sind - und diese Stunden bezahle ich - nur diese Stunden darft mein Kind in den KiGa.
Kann dir da glaub nicht weiterhelfen, da ich sowas nicht kenne!
ABER: Dein Mann kann sich vom Kinderarzt/Hausarzt eine Bescheinigung zur Betreuung des Kindes ausstellen lassen und somit 1 oder sogar 2 Wochen (je nach Entibundungsart) zu Hause sein! Den Verdienstausfall übernimmt dann die KK.
Mein Mann wird/würde das auch so machen.
lg mf3
Beitrag von murze - 02.06.10 - 14:33 Uhr
Klasse, danke für den Tipp.
Beitrag von jo-hanna- - 02.06.10 - 14:23 Uhr
Hallo zusammen!
1. Die KiTa - Gesetze sind Landessache und damit sind die Regelungen in allen Bundesländern anders.
2. Soweit ich weiß gibt es in keinem Land ein Anspruch auf einen GANZtagsplatz! Der Rechtsanspruch bezieht sich lediglich auf Teilzeitplätze.
3. Sprich einfach mit dem KiGa, wenn es soweit ist. Ich bin Erzieherin und wir haben in solchen Fällen bisher immer Lösungen gefunden. Schließlich geht es nur um ein paar Tage.
Alles Gute!
Beitrag von miau2 - 02.06.10 - 19:16 Uhr
Hi,
die wenigsten Kindergärten können mal eben einen Ganztagesplatz mehr aus dem Ärmel schütteln.
Unsere z.B. sind komplett ausgebucht, wenn da nicht zufällig andere Eltern einen abgeben - was aber meistens klappt - wie soll das dann gehen? Zaubern kann der KiGa nicht.
Worauf du Anspruch hast ist dass dein Kind betreut wird und die Betreuung bezahlt wird. Allerdings nicht durch den KiGa.
I.d.R. wird das entweder vom Ehemann/Lebensgefährten übernommen, der dafür unbezahlten Urlaub nimmt und dafür von der KK (alles oder einen Teil - keine Ahnung) eine Erstattung erhält. KK ist übrigens Krankenkasse. Klappt dann, wenn die Mutter gesetzlich versichert ist, ob er es auch sein muss - keine Ahnung.
Wenn das nicht geht - wie bei uns, mein Mann konnte einfach unmöglich Urlaub nehmen zur Geburt vom zweiten - gibt es die Variante "Haushaltshilfe". DIE wird von der KK übernommen, zu Zeiten, wo das Kind nicht betreut ist, und die Zeiten, die genehmigt werden hängen davon ab, wie lange (beruflich bedingt, nicht für Besuche im KH) der andere Elternteil außer haus ist.
Mir wurden für meinen KH-Aufenthalt 10 Stunden Betreuung am Tag genehmigt.
Das Problem war nur, eine Hilfe zu finden, die auch nur 6 Stunden (die hatte ich während der Schwangerschaft wegen gesundheitlicher Probleme schon genehmigt bekommen) am Tag kommt.
Klär das doch erst mal mit dem Kindergarten, mir fällt eigentlich kein Fall ein, wo bei uns ein "Halbtageskind" wo es familiäre "Dringlichkeiten" gab (Trauerfälle, oder auch KH-Aufenthalte von einem Elternteil) nicht irgendwie von anderen Eltern einen Ganztagesplatz bekommen hätte. Und das ganz ohne irgendwelche "Ansprüche" zu haben.
Mein Großer war halt bei der Geburt vom zweiten noch kein KiGa-Kind, daher gab es diese Lösung für uns nicht.
Viele Grüße
Miau2
