Bei Insolvenz gleich Geld von der Arbeitsagentur?

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Beitrag von silvs - 02.06.10 - 14:08 Uhr

Hallo,

leider ließ sich hier im Unternehmen die Insolvenz nicht mehr abwenden. Der Antrag soll nun gestellt werden. Am Montag soll der Insolvenzverwalter kommen und uns Infos geben.

Etwas beschäftigt mich aber jetzt schon. Da nun schon 2 Gehälter im Rückstand sind, wie komme ich an mein Geld? Muss ich mich erstmal mit einem Zettel von dem verwalter an meine Bank wenden und um eine Dispo erhöhung bitten, oder kann ich gleich zum Arbeitsamt gehen und einen Antrag stellen und ggf. vielleicht auch einen Abschlag bekommen.

LG,
silvs

Beitrag von snowy - 02.06.10 - 14:33 Uhr

"Vorschuss
27.
Ich beantrage einen angemessenen Vorschuss auf das zu erwartende Insolvenzgeld.
Bitte folgende Unterlagen beifügen:
• Letzte vollständige Arbeitsentgeltabrechnung oder eine gleichwertige Bescheinigung, sowie
• eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers, des (vorläufigen) Insolvenzverwalters, eines für die Lohnabrechnung des Arbeitgebers zuständigen Arbeitnehmers (z.B. Lohnbuchhalter) oder des Betriebsrates, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang der Arbeitgeber Ihnen Arbeitsentgelt schuldet.
Mir ist bekannt, dass der Vorschuss auf das Insolvenzgeld angerechnet wird und zurückgezahlt werden muss, soweit Insolvenzgeld nicht oder nur in geringerer Höhe zusteht. Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Vorschusses entnehmen Sie bitte dem Merkblatt 10 "Insolvenzgeld"."

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Insg1-Antrag-Arbeitnehmer.pdf

Ansonsten einfach mal nachfolgende PDF ab Seite 5 durchlesen:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-10-Insolvenzgeld-f-AN.pdf

#snowy

Beitrag von silvs - 02.06.10 - 14:59 Uhr

Danke für die Links.

Das heißt ja eigentlich, dass ich erst kündigen muss bevor ich etwas vom Amt bekommen kann.
Das ist doch voll :-[.

Beitrag von kleinehexe1606 - 02.06.10 - 15:16 Uhr

Nein, Insolvenzgeld bekommt man wenn die Insolvenz gerichtlich anerkannt wurde. War bei uns auch so, aber das dauert. Fristlos kündigen geht übrigens nicht nur weil Du kein Geld vom AG bekommst....... wir haben das schon 2 x durch

Beitrag von snowy - 02.06.10 - 15:33 Uhr

Es scheint wohl viele versch. Erfahrungen zu geben. Allerdings war es bei uns so gelagert dass der AG schon vor der Einstellung des Angestellten Insolvenz angemeldet hatte und dies nicht erwähnt hat und dann einfach kein Geld kam.

Dann wurde ein Antrag durch meinen Mann beim Arbeitsamt gestellt und natürlich ein Vorschuss gefordert und der ging auch sehr schnell über die Bühne, allerdings bis zur entgültigen Klärung dauerte es fast ein Jahr.

Lohn wäre gewesen 1600,00€ Netto und Vorschuss lag bei 1200,00€.

Bei unserem Fall hat das Amt natürlich verstanden warum gekündigt wurde.

Einfach mal zum Amt gehen und die notwendigen Unterlagen ( soweit schon vorhanden ) mitnehmen. Ggf. den Antrag stellen und die Unterlagen nachreichen. Wir hatten auch noch keine Unterlagen, geschweige denn ein Geschäftszeichen vom zuständigen Amtsgericht.

#snowy

Beitrag von silvs - 02.06.10 - 16:05 Uhr

Das ist ja auch Hammer.

Werde morgen mal da anrufen und fragen wie das ablaufen kann/muss/soll und wie lang das alles dauert.

Beitrag von silvs - 02.06.10 - 16:04 Uhr

Habe das auch schon mal mitgemacht, aber da wurde das gehalt bis zur Insolvenz gezahlt.
Jetzt sind sie 2 Monate im Rückstand und wir können nicht noch einen Monat überbrücken.
Ich brauche mein Geld und das dringend.

Beitrag von annelie.77 - 02.06.10 - 15:19 Uhr

Hallo,

wir haben das auch leider schon durch und ich sage Dir - es ist schlimm. Das ganze kann sich lange hinziehen, Du kannst aber übergangsweise ALGII beantragen, das wird dann später vom Insolvenzgeld wieder abgezogen.

Ich wünsche Dir alles Gute!

Anne

Beitrag von silvs - 02.06.10 - 16:06 Uhr

Geht das auch wenn einem bisher nicht gekündigt wurde, sondern die Firma "nur" mit dem Gehalt in Rückstand ist?

Beitrag von kleinehexe1606 - 02.06.10 - 16:15 Uhr

Nein definitiv nicht ! Das ist leider kein Kündigungsgrund.

Beitrag von silvs - 02.06.10 - 16:17 Uhr

Nein, ich meinte nicht, ob ich dann kündigen kann. Wollte wissen, ob ich trotzdem Geld beim Amt beantragen kann, obwohl ich ja noch in einem Beschäftigungsverhältnis bin (auch wenn ich nun 2 Gehälter nicht bekommen habe).

Beitrag von kleinehexe1606 - 02.06.10 - 16:19 Uhr

Du bekommst Geld wenn der AG die Insolvenz beim Amtsgericht durch hat. Man bekommt 3 Gehälter ( auch rückwirkend )

Beitrag von annelie.77 - 02.06.10 - 16:52 Uhr

Ja, wenn Du ALGII meinst ;-) Sie haben uns bei Antragstellung gesagt, dass man es sofort beantragen kann, da es erfahrungsgemäß länger dauert, bis es Insolvenzgeld gibt. Wir haben uns dann, als es wirklich kurz vor knapp war aber doch lieber was von Mama und Papa geliehen.

LG

Anne

Beitrag von kleinehexe1606 - 02.06.10 - 17:56 Uhr

Ja man sollte eben dann auch bedenken, daß man bei ALGII alles auferlegen muß, Bausparvertrag, Lebensversicherung usw. wir haben uns auch lieber Geld geliehen......

Beitrag von belly72 - 02.06.10 - 17:04 Uhr

hi,

ich habe damals in absprache mit dem arbeitsamt fristlos gekündigt - wie andere kollegen/innen auch. es gab keine sperre. es standen 3 gehälter aus. es ist lange her aber wenn ich mich richtig erinnere, war es das sozialamt, das mir damals einen bestimmten betrag zur überbrückunge ausgezahlt hat (ich weiß nicht, wie dieser konkret genannt wird). ich habe meine unterlagen vom arbeitsamt sowie vom rechtsanwalt mitgenommen (klage). es ging alles sehr schnell und unbürokratisch über die bühne. erfreulicherweise hatte ich bereits im darauffolgenden monat eine neue stelle. ein halbes jahr später wurde das insolvenzgeld ausgezahlt abzüglich der summe, die ich seinerzeit vom sozialamt erhalten habe. einen titel habe ich damals auch im 4-stelligen bereich erreichen können (überstunden/urlaub), das papier nützt mir wenig, da ich nicht die einzige bin, die forderungen hat und die geschäftsführer alle mehrere kinder haben (freibeträge). ich hab' damit abgeschlossen. ich würde dir trotzdem empfehlen, einen anwalt zu konsultieren - mein anwalt hat mir vieles erleichtert (unterlagen, zeugnis etc.).

viele grüße

belly72