Wurde Samstag Gekündigt und alle Drehen durch Teil 2

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von stiena - 02.06.10 - 20:51 Uhr

So ihr lieben,

Ich war beim Anwalt und Er sagte zu mir, die Frist ist falsch, der Vertrag allgemein Rotz. Es fehlt vieles und und und.
Naja wir klagen nun und sagt das er keine andere wahl hat mich bis ende August zu behalten. Er meinte werden so machen das sie bis 31.8 weiter dort bleiben aber ohne arbeiten zu gehen da er eh mich los haben wollte also mein chef. Der wird Augen machen:-p
Da er weis das die Kündigung nicht Rechtens war wird er wohl einlenken. ErAlso der Anwalt, eine Befristung ist kein Grund und er solle mal dem Gericht dann sagen warum er mich los haben will, wieso und warum er das da nicht mit reinschreibt.

Bin so gespannt. Ich kann mich laut anwalt nun bis ende August zurück lehnen und werde mit sicherheit mein Gehalt weiter bekommen.

lg

Beitrag von nakiki - 02.06.10 - 21:06 Uhr

Hallo!

Schön das man noch hört, wie es weiter geht. Klagen ist gut, aber ich an deiner Stelle würde nicht zu Hause bleiben!
Der AG kann die Klage auch zurückziehen und du musst ganz normal arbeiten gehen! Automatisches Zuhausebleiben gibt es nicht. Es ist zwar oft der Fall das man den AN freistellt, aber das muss nicht zwangsläufig so laufen.

Bleibst du der Arbeit jedoch einfach fern, kann das als Arbeitsverweigerung aufgefasst werden und der AG hat einen Kündigungsgrund. Also solange die Sache vor Gericht nicht geklärt ist, täglich deine Arbeitskraft anbieten, sollten sie dich nach Hause schicken, dann kannst du gehen, aber am nächsten Tag wieder hingehen.

Gruß nakiki

Beitrag von stiena - 03.06.10 - 12:34 Uhr

Mein anwalt meinte, da er mich soweiso los haben wolle, wird es auch nicht soweit kommen das er mich auf arbeit haben will. Wenn doch dann aheb ich bis august ja noch meine Überstunden zum abfeiert meinen urlaub 3 wochen und den rest schaff ich auch noch.

lg

Beitrag von kati543 - 03.06.10 - 20:32 Uhr

Den Urlaub musst du aber auch einreichen und die Überstunden abfeiern muß auch genehmigt werden. Du musst, solange der AG dich nicht (unter Zeugen oder schriftlich) von der Arbeit freistellt, dort jeden Tag hin.
Arbeitsverweigerung ist ein Kündigungsgrund.

Beitrag von cashmere0815 - 04.06.10 - 07:25 Uhr

Sehe ich auch so!

Beitrag von windsbraut69 - 03.06.10 - 06:29 Uhr

Ganz so locker sähe ich das Ganze nicht.
Erstmal mußt Du meines Wissens Deine Arbeitskraft weiterhin (während der Kündigungsfrist ohnehin) anbieten, also auf der Arbeit erscheinen und dann kannst Du 1000 x Recht haben und der AG kann sich dennoch mit Händen und Füßen sträuben, dir Dein Gehalt pünktlich zu zahlen....

Wenn man drauf angewiesen ist, kann das verdammt haarig werden.

LG

Beitrag von luca1 - 03.06.10 - 08:18 Uhr

hi,

freuen kannst du dich wenn du die klage gewonnen hast und ich glaub nicht das das so erfolgreich sein wird wie du dir das vorstellst.

wenn ich mal kurz überlege fällt mir ein ich habe noch nie weder hier noch bei ex mitarbeitern (haben eine eigene firma) gehört das der anwalt des mitarbeiters sagt das eine klage aussichtslos ist...
gruss

Beitrag von bruchetta - 03.06.10 - 08:52 Uhr

Ähmmmm.......... Du kannst doch nicht einfach zu Hause bleiben!

Dann hätte Dein Chef einen Grund, Dich sofort zu kündigen.

Beitrag von tinemaya - 03.06.10 - 09:47 Uhr

....muss sagen, deine Art dich auszudrücken ist schwierig zu verstehen.
Subjekt, Prädikat, Objekt, Kommata und vor allem indirekte Rede scheinen nicht deine Stärken zu sein.....
Das nur am Rande, trotzdem viel Glück auf deinem Klageweg. Muss mich meinem Vorrednern anschließen. Sich einfach zurücklehnen wird wohl nicht gehen. Ein Arbeitsvertrag muß schließlich von beiden Seiten erfüllt werden ! Schließlich hast du noch ein Zeugnis zu erwarten.

Gruß