Hallo ihr Lieben,
wenn man eine Kreditkarte hat, wird doch vorher bei der Schufa geprüft, ob man einen Negativ Eintrag hat, oder?
Was ist, wenn alles ok war und man die Kreditkarte bekommt, und danach erst einen Negativ Eintrag aus was auch immer für Gründen bei der Schufa erhält.
kann einem die Kreditkarte wieder gesperrt werden?
Liebe Grüße, Sam
Schufa Frage
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Beitrag von samantha1980 - 03.06.10 - 10:35 Uhr
Beitrag von seikon - 03.06.10 - 10:39 Uhr
Ja kann sie.
Beitrag von samantha1980 - 03.06.10 - 10:43 Uhr
Kann sie, oder wird die Bank das machen?
Beitrag von seikon - 03.06.10 - 10:56 Uhr
Sie kann gesperrt und eingezogen werden. Inwieweit die Bank das macht hängt sicherlich u.a. davon ab, wie sehr sie den Kunden kennt usw.
Wenn der Kartennehmer die Karte grad erst beantragt hat und Neukunde bei der Bank ist, dann ist es sicherlich wahrscheinlicher, dass die Karte gleich wieder eingezogen wird, als wenn der Kunde schon in 3. Generation Kunde bei der Bank ist.
Beitrag von myimmortal1977 - 03.06.10 - 15:02 Uhr
Das kommt auf den Einzelfall drauf an.
Wenn Du z. B. eine Kreditkarte von Deiner Hausbank hast und Du bekommst eine Kontopfändung, wird die Kreditkarte sicherlich weg sein.
Wenn Du aber eine Kreditkarte vom ausgebenden Unternehmen direkt hast und kannst jetzt z. B. die Raten für einen Versandhauskredit nicht beibringen, bezahlst aber die Kreditkartenrechnungen immer ohne Probleme, bleibt die Karte i. d. R.
Die Kreditkarteninstitute holen sich nun nicht jeden Monat von Dir ne Schufa und gucken, ob was drin steht oder nicht.
Aber in dem Moment, wo Du die Kreditkartenabrechnung nicht begleichen kannst, ist die Karte sofort weg.
Mit einer Kreditkarte wäre ich immer vorsichtig. Es war schon oft eine Schuldenfalle und die Zinsen bei Verzug sind richtig hoch.
LG Janette
Beitrag von 258bibo - 04.06.10 - 23:22 Uhr
Hallo Sam,
die Kreditinstitute bekommen sofort Mitteilungen über eingehende Negativmeldungen. Sie prüfen den Vorfall und meistens wird natürlich ERST miteinander gesprochen um eine lösung zu finden, jedoch verlangt nahezu jede Richtlinie eine Rückgabe der Karte, bzw. zunächst eine Reduzierung des Limits.
LG Bibo
