ich bin in der 25 ssw und noch in Beschäftigung bis zum 14.September
mein Voraussichtlicher Geburtstermin ist der 17. September..
wer kann mir helfen?
muss ich mich jetz arbeitssuchend melden?
oder gehe ich dann in elternzeit?
über wenn bin ich versichert nach der entbindung?
mein freund und ich wohnen nicht zusammen,
gibt es das, das er die ersten 2monate mit elternzeit nehmen darf?
Liebe grüße darling081984
Hilfe ich weiß nicht weiter
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von darling081984 - 03.06.10 - 11:58 Uhr
Beitrag von karin3 - 03.06.10 - 14:13 Uhr
Hallo,
angenommen dein Kind kommt nicht vor Termin...
Zwischen dem 14. und 17 Sebtember bist du im Mutterschutz. Aber auf den ersten kann man verziechten, von daher kannst du dann noch arbeiten und dich somit auch noch Arbeitssuchend/Arbeitslos melden.
Wenn du dich jetzt Arbeitssuchend und am 14. September arbeitslos, hast du Anspruch auf ALG1. Das ALG1 wird aber nicht gezahlt weil gleichzeitig Anspruch auf Mutterschutzgeld von der Krankenkasse besteht. Das Mutterschutzgeld ist dann in der Höhe des Anspruches von ALG1.
In den ersten 8 Wochen nach der Geburt hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld, wobei das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird und das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.
Die Kranken(?)versicherung ist kostenlos in der Elternzeit, wenn du nachweist das du Elterngeld bekommst. (war bei mir jedenfall so)
Da dein Freund nicht mit dem Kind in einem Haushalt leben wird hat er keinen Anspruch auf Elternzeit.
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=89272.html
Gruß Karin
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.06.10 - 21:14 Uhr
Hallo
Man ist nur kostenfrei Krankenversichert, wenn man einen AG hat!!!!!!
Ansonsten ist sie es nur 1 Jahr während des Eg
Da sie sich aber Arbeitssuchend melden muss, wird sie wohl übers Amt versichert
Bianca
Beitrag von janavita - 03.06.10 - 19:06 Uhr
Hi... ich bin zwar nicht vom Fach, aber soweit ich weiß...
"muss ich mich jetz arbeitssuchend melden?" - Ja. Wenn dein Vertrag zum 14.09.2010 abläuft, dann muss du sich 3 monate vorher arbeitsuchend melden.
"oder gehe ich dann in elternzeit?" - erst geht`s du in mutterschutz 8 wochen vor der entbindung und erhälst dein vollen gehalt...
danach folgt - Elterngeld...
Arbeitslosengeld 1 - wird dir erstmal nicht gezahlt, solange du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst... für mind. 15 stunden die woche.
Also werden deine finanzen vorab so aussehen;
Elterngeld + Kindergeld + Kindesunterhalt (weil ihr nicht zusammen wohnt) + evnt. wenn dieses Einkommen nicht aussreicht, wird beteuungsunterhalt von deinem freund für dich berechnet.. wenn sein einkommen nicht so hoch ist und er wenig unterhalt für dich zahlen kann, dann kannst du ergänzend ALGII oder Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen...
Gruß
