Kurzfristige Beschäftigung - kann mir das jemand bitte erklären??

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Beitrag von snoopster - 04.06.10 - 10:31 Uhr

Hallo,

ich überlege, gegen Ende der SS und kurz nach der Geburt noch jemanden als Hilfe in meinen Haushalt zu holen, also Haushaltshilfe oder auch Putzfee.

Da das wirklich nur zeitlich begrenzt ist, bis sich hier alles eingespielt hat und ich auch wieder fitter bin, könnte ich ja auf die Kurzfristige Beschäftigungsregel zurückgreifen. Es ist zwar länger als zwei Monate, aber da sie nicht täglich kommen soll weniger als 50 Arbeitstage.

Bei Wikipedia hab ich das hier gefunden:
"Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind grundsätzlich keine Sozialabgaben zu leisten, jedoch sind die Umlagen U1, U2 sowie U3 abzuführen. Außerdem ist das Arbeitsentgelt zu versteuern, entweder pauschal oder entsprechend der Angaben auf der Lohnsteuerkarte."

Ich hab leider keine Ahnung, weiß auch nicht, wie ich das verstehen soll, ich weiß nur, dass ich als Studentin schon öfter unter die Regel gefallen bin, und da auch nie ne Lohnsteuerkarte abgegeben hab.
Ich brauch aber von meiner Putzfee die Lohnsteuerkarte, weil sie das doch versteuern muss, und die Umlagen habe ich zu leisten, an die Knappschaft...
Also muss ich die Hilfe anmelden, aber wie ist das, wenn sie ALG bezieht?? Da kommt es dann nur drauf an, was sie verdient, oder wie lange sie eingestellt ist, oder wie??
Es fallen ja auch nur gewissen Personen unter die Regelung, ich sehe aber die Schwierigkeiten, jemanden zu finden, den ich anmelden kann und der das will... wegen Kürzung ALG (oder auch Kindergeld, falls es eine Studentin ist - wäre das möglich??)

Na wie Ihr schon merkt, ich hab keine Ahnung, vielleicht kann mir jemand helfen!
#danke
LG Karin

Beitrag von kleinehexe1606 - 04.06.10 - 10:44 Uhr

Karte brauch man nur wenn man über die 400€ kommt. Ansonsten anmelden über die Kanppschaft, damit die gute auch versichert ist. Da mußt Du einen geringen Beitrag an die Knappschaft zahlen.
Wenn sie ALG bezieht muß sie das natürlich melden, alles was sie an Einkommen hat muß sie angeben

Beitrag von snoopster - 04.06.10 - 10:47 Uhr

Dankeschön, das hilft mir wirklich weiter.

Die Karte brauch ich aber nur, wenn sie im MONAT über 400 Euro kommt, nicht im gesamten Zeitraum, richtig??

LG Karin

Beitrag von bruchetta - 04.06.10 - 12:29 Uhr

Ja, die Grenze ist monatlich!!

Beitrag von zauberfee76 - 04.06.10 - 11:46 Uhr

Hallo.

ALG2 und kurzfristige Beschäftigungen schließen einander aus. Wenn jmd. ALG/ALG2 bezieht, kann er/sie NICHT kurzfristig arbeiten, weil das als 'berufsmäßige' Beschäftigung angesetzt wird und dann komplett sozialversicherungspflichtig ist.

Es bliebe dann nur noch die Möglichkeit, die Beschäftigung als geringfügig (400 EUR-Basis) laufen zu lassen - aber auch hier gibt es bei ALG/ALG2 Einkommensgrenzen.

LG
Zauberfee

Beitrag von snoopster - 04.06.10 - 11:49 Uhr

Hallo

danke für Deine Antwort, dann habe ich das bei Wikipedia komplett falsch verstanden habs grad nochmal durchgelesen.

LG Karin