Hallo,
kann mir einer das erklären wie man das verstehen soll versteh es irgendwie nicht??
Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zur Berechnung des Elterngeldes der Zeitraum ausgeklammert, in dem Elterngeld für das erste Kind bezogen wurde. Stattdessen wird auf die Zeit vor der Geburt des zuerst geborenen Kindes zurück gegriffen, in dem der Elternteil unter Umständen sogar noch erwerbstätig war.
Danke für die antwort
Elterngeld
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Beitrag von alona1005 - 05.06.10 - 00:03 Uhr
Beitrag von kessita - 05.06.10 - 00:19 Uhr
Das ist eigentlich nonsens, aber ich erkläre es dir trotzdem:
Wenn dein 2. Kind innerhalb der Zeit des Elterngeldes für das erste Kind geboren wird, erhälst du den selben Betrag Elterngeld wie beim Ersten.
Achtung: Bezugszeitraum für das Elterngeld sind immer nur die zwölf Monate nach Geburt des Kindes - egal ob man splittet oder nicht.
Jeden Monat den du ohne Elterngeldbezug hast, vor dem Mutterschutz des zweiten Kindes geht mit 0 Euro in deine nächste Elterngeldberechnung ein - die Monate mit dem Elterngeld werden durch Monate deiner Berufstätigkeit ersetzt.
In deinem Fall: Dein Sohn wird ca. 20 Monate alt sein, wenn für dein 2. Kind der Mutterschutz anfängt, d.h. 8 Monate gehen mit Null ( da kein Einkommen) in die Berechnung und 4 Monate werden von der Zeit als du noch gearbeitet hast genommen. Elterngeld wird immer von dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz berechnet.
4 x deine altes durchschnittliches Netto + 8 x 0 und das ganze geteilt durch zwölf - davon bekommst du dann 67 Prozent - ich schätze es wird auf den Sockelbetrag hinauslaufen..
Bitte beachten, da ich die genauen Daten nicht habe - sind dies nur Schätzwerte - dürfte aber wie gesagt auf den Sockelbetrag hinaus laufen.
MFG
Beitrag von susannea - 05.06.10 - 00:31 Uhr
Sie wird evtl. mehr als 67% bekommen und dann noch den Geschwisterbonus!
Und vorher müssen noch die 920 Euro Werbungskostenpauschale abgezogen werden!
