Halli hallo
Nachdem ich letztens schon wegen er Kündigungsfrist gefragt hatte und diese nun fristgerecht zum 30.6. raus ist/war (vielen Dank nochmal dafür) haben wir noch eine andere Frage/ein Problem.
Mein Mann hat einen Anspruch auf Jahresurlaub von 30 Tagen- dieses Jahr noch nichts genommen, also rein rechnerisch 15 Tage.
Dem Vorgänger wurden in dem Monat wo er den Urlaub dann genommen hatte - wäre hier jetzt der Juni - 1,5-2 Tage nicht gegeben, weil er ja Urlaub macht und nicht arbeitet
- das kanns doch nicht sein oder wäre das rechtens?
Dann hatte er sogar noch 2 Tage alten Urlaub- die nach Ermessens des Gebietsleiters auch nach Ablauf der Frist vom 31.3. eigentlich noch genommen hätten werden können.
Da mein Mann sich aber erdreistet hat ohne Rücksprache vorher zu kündigen
wird er sie sich abschminken können, denn die sind ein wenig brastig auf ihn- schade eigentlich.
Und die vielen Überstunden , die zwar notiert aber mit dem Gehalt abgegolten werden kann er auch gleich ganz vergessen (sind gut im dreistelligen Bereich)- alles für den Dackel-alles für den Club
.
Aber mir geht es um die Juni Urlaubstage bzw. auf den Anspruch der vollen 15 Tage für das erste halbe Arbeitjahr- da hat er doch Anspruch drauf- kann man da was nachlesen?
Danke und ein sonniges Wochenende wünscht allen
Gabi
Urlaubsanspruch bei Kündigung
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Beitrag von hebigabi - 05.06.10 - 17:00 Uhr
Beitrag von susannea - 05.06.10 - 17:31 Uhr
Im BUndesurlaubsgesetz wirds stehen und ja, sind 15 Tage!
