Urlaubsanspruch bei Kündigung

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von hebigabi - 05.06.10 - 17:00 Uhr

Halli hallo

Nachdem ich letztens schon wegen er Kündigungsfrist gefragt hatte und diese nun fristgerecht zum 30.6. raus ist/war (vielen Dank nochmal dafür) haben wir noch eine andere Frage/ein Problem.

Mein Mann hat einen Anspruch auf Jahresurlaub von 30 Tagen- dieses Jahr noch nichts genommen, also rein rechnerisch 15 Tage.

Dem Vorgänger wurden in dem Monat wo er den Urlaub dann genommen hatte - wäre hier jetzt der Juni - 1,5-2 Tage nicht gegeben, weil er ja Urlaub macht und nicht arbeitet #kratz - das kanns doch nicht sein oder wäre das rechtens?

Dann hatte er sogar noch 2 Tage alten Urlaub- die nach Ermessens des Gebietsleiters auch nach Ablauf der Frist vom 31.3. eigentlich noch genommen hätten werden können.
Da mein Mann sich aber erdreistet hat ohne Rücksprache vorher zu kündigen :-p wird er sie sich abschminken können, denn die sind ein wenig brastig auf ihn- schade eigentlich.

Und die vielen Überstunden , die zwar notiert aber mit dem Gehalt abgegolten werden kann er auch gleich ganz vergessen (sind gut im dreistelligen Bereich)- alles für den Dackel-alles für den Club#schmoll.

Aber mir geht es um die Juni Urlaubstage bzw. auf den Anspruch der vollen 15 Tage für das erste halbe Arbeitjahr- da hat er doch Anspruch drauf- kann man da was nachlesen?


Danke und ein sonniges Wochenende wünscht allen

Gabi

Beitrag von susannea - 05.06.10 - 17:31 Uhr

Im BUndesurlaubsgesetz wirds stehen und ja, sind 15 Tage!