ALG2 Heizkosten Stimmt es....

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Beitrag von nicole.1983 - 06.06.10 - 12:44 Uhr

Hallo

meine Freundin schrieb mich grad an, und die Frage wandert an euch weiter ;-)

Stimmt es das es festgelegt wurde also nen § gibt das die Heizkosten/Warmwasserkosten in voller höhe übernommen werden müssen... ??

ihr stehen mit 4 pers. 103,50€ zu und sie bezahlt aber 143 euro.... nun zahlt sie die 40euro aus eigener tasche... nun wurde ihr gesagt das die aber in der vollen höhe übernommen werden müsse...


lg nicole

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.06.10 - 12:46 Uhr

Hallöchen

Warmwasser wird gar nicht übernommen.

Bianca

Beitrag von nicole.1983 - 06.06.10 - 12:48 Uhr

#kratz#kratz

Warmwasser ist dann luxus oder wie? Denke das Warmwasser nur anteilig übernommen wird, aber das es garnicht übernommen wird ist mir neu.. also hat man bei alg2 kein recht auf warmwasser oder was

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.06.10 - 12:49 Uhr

Hallo

Doch, aber man muss es, genauso wie Strom, selber zahlen.

Bianca

Beitrag von nicole.1983 - 06.06.10 - 12:50 Uhr

Ahjaaaa okay.....

Danke für die Info

Beitrag von king.with.deckchair - 06.06.10 - 14:51 Uhr

"also hat man bei alg2 kein recht auf warmwasser oder was"

Warmwasser ist aus der Regelleistung zu zahlen und wird nicht gesondert berücksichtigt. Genauso wie Haushaltsstrom.

Deswegen sagt auch keiner unverschämten Unfug wie "kein Recht auf....".

Beitrag von goldtaube - 06.06.10 - 13:27 Uhr

Es gibt einen bestimmten Betrag für die Warmwasserbereitung der abgezogen wird.

Siehe Tabelle auf der vorletzten Seite:
Zitat:
seit 1. Juli 2009
Regelleistung für Alleinstehende und Alleinerziehende:
359 Euro
Anteil Warmwasserbereitung
Regelleistung 100 % 6,47€
Regelleistung 90 % 5,82 €
Regelleistung 80 % 5,18 €
Regelleistung 70% 4,53 €
Regelleistung 60 % 3,88 €
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Publikation/HEGA-01-2010-Anteil-Warmwasser-Anlage.pdf

Man muss dann anhand der Regelleistung der einzelnen Personen in der Bedarfsgemeinschaft den Betrag raussuchen und entsprechend ausrechnen.
Bei einer Alleinstehenden Person wären es 6,47 Euro, bei einem Paar wären es 11,64 Euro (2x 5,82 Euro) usw.

Beitrag von salemthecat - 06.06.10 - 14:38 Uhr

Warmwasser wird ncht übernommen, Heizung normal schon, ABER habe auch schon erlebt von meiner Freundin die bekommt für den Winter einmalig Öl und das muss reichen, mehr nicht, keine Kosten oder sowas, also aufpassen.

Beitrag von king.with.deckchair - 06.06.10 - 14:50 Uhr

Wie die anderen schon schrieben, Warmwasser wird rausgerechnet. Außerdem werden die ANGEMESSENEN Heizkosten übernommen und nicht einfach nur blind "in voller Höhe".

Gibt nämlich Spaßvögel, die unvernünftig heizen (Fenster gekippt und Heizung auf fünf und solchen Unfug).

Beitrag von woodgo - 06.06.10 - 14:52 Uhr

Auweia, die zahlt Geld aus der eigenen Tasche??? Ist echt schlimm#klatsch

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.06.10 - 17:47 Uhr

Hallo

Was heisst, aus eigener Tasche??? Das ist trozdem Geld, was sie vom Amt bekommt. Also kann von eigener Tasche keine Rede sein.

Bianca

Beitrag von snowy - 06.06.10 - 21:46 Uhr

"Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat entschieden, dass Jobcenter grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten für Wohnungen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern übernehmen sollen. Demnach darf keine Heizkostenpauschale gezahlt werden...."

Quelle: http://www.focus.de/politik/weitere-meldungen/hartz-iv-jobcenter-duerfen-keine-heizkostenpauschale-zahlen_aid_413446.html

Natürlich ist auch hier der Punkt mit der Unwirtschaftlichkeit zu berücksichtigen:

"Es seien die tatsächlichen Heizkosten bei einem wirtschaftlichen Verhalten des Arbeitslosen voll zu übernehmen. Um herauszufinden, wann unwirtschaftliches Heizverhalten vorliegt, kann die Behörde Heizspiegel als Indiz zurate ziehen. "

gleiche Quelle wie oben...

Aber hier ist nach meiner Meinung auch zu beachten, dass die Behörde das unwirtschaftliche Verhalten schriftlich bemängeln sollte und darauf hinweist, dass der Hilfeempfänger diesen Umstand beseitigt. Erst dann wäre doch der Hilfeempfänger in der Lage das unwirtschaftliche Verhalten einzudämmen.

Natürlich bleibt es dem Hilfeempfänger offen den Differenzbetrag zwischen Unwirtschaftlichem und Wirtschaftlichem Verhalten selbst zu zahlen, sofern er nicht gewillt ist das Verhalten abzustellen. Anders wäre es natürlich wenn einem gleich mit Zugang des Bescheides für ALG2 offen gelegt wird, welches Verhalten unwirtschaftlich ist und welches nicht.

Ich sage wie immer dazu, dass es nur meine persönliche Meinung ist.

Hier noch ein Hinweis:

"...Das Bundessozialgericht begrenzt die Kürzung von Heizkosten wegen Energiekosten für Warmwasser!...."

Quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a7d0a2ca2c.php

#snowy