Mutterschutzgeld, blicke nicht mehr durch

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Beitrag von haferfloeckchen - 06.06.10 - 14:36 Uhr

Hi,

hab da nochmal ne Frage zum Muschu-Geld.

Mein Vertrag endet quasi zeitgleich zum ET. Das heißt, nach dem ET würde ich statt des vollen Muschu-Geldes ja "nur" noch Geld in Höhe des Krankengeldes bekommen, soweit habe ich mich ja schon informiert. Nun sehe ich gestern zufällig in einer KK-Rechnung, dass da steht "sie sind freiwillig versichert und somit haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld". Versteh ich irgendwie nicht??? Ich bin ganz normal angestellt und war auch mal krankgeschrieben und habe ja weiter Lohn gezahlt bekommen. Das ist doch Krankengeld, oder nicht??? Würde das bedeuten, ich kriege nach ET kein Geld mehr oder wie???

Weiß das jemand, ich kenn mich echt nicht aus.

Lg

Beitrag von freundliche - 06.06.10 - 14:55 Uhr

Hallo,

wenn dein Arbeitsvertrag, am ET-Tag endet, hast du nur bei ALG1 anspruch auf Mutterschaftsgeld. Im Hartz 4 z.b. nicht!!

Wenn du freiwillig versichert bist, ist das soviel wie eine Private Krankenversicherung, nur "etwas" günstiger...

im Angestelltenverhältnis bist du normalerweise gesetzlich Versichert.

wenn du krankgeschrieben warst und nicht länger als 6 wochen, hast du doch deinen normalen Lohn bekommen??? Wenn länger als 6 Wochen, zahlt nach den 6 wochen, die KK Lohnfortzahlung, glaub 60% vom Gehalt.

Beitrag von haferfloeckchen - 06.06.10 - 15:04 Uhr

Ich kriege aber doch nach ET kein AGL1 oder Hartz, da ich ja in Elternzeit bin. Kriege halt Elterngeld. Das mit dem freiwillig versichert versteh ich auch echt nicht, ich bin wie ich dachte eigentlich gesetzlich versichert, MIT Anspruch auf Krankengeld. Irgendwie müssen die sich da vertan haben bei der KK. Muss wohl morgen dringend mal da anrufen.

Ist wohl nicht so einfach durchzublicken in dem Fall:-(

Lg und danke schonmal.

Beitrag von muffin357 - 06.06.10 - 19:28 Uhr

hi, -- da hat dein AG dich einfach schon zum ET abgemeldet und nach dem ET würde das mit der freiwilligen versicherung ja stimmen - du bist dann vermutlich mit deinem Mann familienmitversichert(gleich-wie-freiwillig) - und familienmitversicherte haben tatsächlich keinen anspruch auf Mutterschaftsgeld, - somit kriegst du ab ET dein Elterngeld. (alle anderen kriegen noch 8 wochen Muschugeld udn KEIN Elterngeld solange)

lg
tanja

Beitrag von susannea - 06.06.10 - 22:33 Uhr

Da sie aber bei Beginn des Mutterschutzes pflichtversichert war bleibt sie das auch kostenlos bis zum Ende des Elterngelbezuges!

Nichts mit Familienversicherung!

Beitrag von susannea - 06.06.10 - 22:35 Uhr

Frag mal bei der KK nach, warum du freiwillig versichert sein solltest, ob du über der Bemessungsgrenze liegst. Ansonsten hast du Recht, es gibt bis zum Ende des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der KK und danach Elterngel und bis zum Elterngeldbezugsende bist du kostenlos weiterhin pflichtversichert bei deiner KK!

Wenn du vorher allerdings freiwillig versichert warst, dann gibts gar kein Mutterschaftsgeld.