Sperre wegen zu spät arbeitssuchend gemeldet???

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Beitrag von kinderlachen07 - 06.06.10 - 17:25 Uhr

Hallo,

kurz eine Frage:

Frau X ist in Elternzeit, die im Juli endet und bezieht Alg 2.
Frau X hat versäumt, sich 3 Monate vorher arbeitssuchend zu melden, da sie davon ausging, dass man sich 1 Monat vorher melden soll.

Muss Frau X nun mit einer Kürzung bzw Sperrung des Alg2 rechnen?

Ich weiß nur, dass es so ist, wenn man vorher in einem Beschäftigungsverhältnis war. Aber wie verhält es sich, wenn man bereits Alg 2- Empfänger ist???


Liebe Grüße #winke

Beitrag von ppg - 06.06.10 - 19:08 Uhr

#kratz

Frau X steht doch eh im ALG II - Bezug????

Ute

Beitrag von kinderlachen07 - 06.06.10 - 21:57 Uhr

Richtig, aber kann es da zu einer Sanktion kommen, weil sie sich nicht 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet hat?

Beitrag von king.with.deckchair - 07.06.10 - 10:32 Uhr

Nein. Sie muss sich weder einen Monat vorher melden, noch drei Monate vorher! Sie ist im ALG II-Bezug und somit wird sie quasi automatisch wieder auf den entsprechenden Status gesetzt und man wird auf sis zukommen.

Selbstverständlich sollte man sich aber so früh wie möglich bei seinem Vermittler melden, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist.

Beitrag von honolulumieze - 06.06.10 - 19:36 Uhr

Wie lange hatte sie denn Elternzeit? Die ALG II Empfänger dürfen doch eh 3 Jahre zu Hause bleiben ohne sich einen Job suchen zu müssen.

Beitrag von kinderlachen07 - 06.06.10 - 21:56 Uhr

3 jahre. bzw das kind wird im juli 3 jahre.

aber meiner meinung nach, hätte sie sich im mai arbeitssuchend melden müssen, oder? das hat sie aber nicht, da sie der meinung war, dass sie einen monat vorher sich arbeitssuchend melden muss.

liebe grüsse

Beitrag von goldtaube - 06.06.10 - 19:58 Uhr

Hat sie denn vor der Elternzeit gearbeitet, so dass sie ggf. Anspruch auf ALG I hat?

Beitrag von kinderlachen07 - 06.06.10 - 21:59 Uhr

Nein, sie hatte gerade ihre Ausbildung abgeschlossen und wurde schwanger. Da sie eine Risikoschwangerschaft hatte, dürfte sie keine Beschäftigung aufnehmen. Anspruch auf Alg 1 besteht / bestand nicht.

Beitrag von arkti - 06.06.10 - 22:14 Uhr

Dann bekommt sie auch kein ALG1 #kratz

Beitrag von kinderlachen07 - 07.06.10 - 09:08 Uhr

Nein, da es eine überbetriebliche Ausbildung war. Nach der Ausbildung fiel sie also sofort ins Alg 2.