Hallo,
kurz eine Frage:
Frau X ist in Elternzeit, die im Juli endet und bezieht Alg 2.
Frau X hat versäumt, sich 3 Monate vorher arbeitssuchend zu melden, da sie davon ausging, dass man sich 1 Monat vorher melden soll.
Muss Frau X nun mit einer Kürzung bzw Sperrung des Alg2 rechnen?
Ich weiß nur, dass es so ist, wenn man vorher in einem Beschäftigungsverhältnis war. Aber wie verhält es sich, wenn man bereits Alg 2- Empfänger ist???
Liebe Grüße
Sperre wegen zu spät arbeitssuchend gemeldet???
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von kinderlachen07 - 06.06.10 - 17:25 Uhr
Beitrag von ppg - 06.06.10 - 19:08 Uhr

Frau X steht doch eh im ALG II - Bezug????
Ute
Beitrag von kinderlachen07 - 06.06.10 - 21:57 Uhr
Richtig, aber kann es da zu einer Sanktion kommen, weil sie sich nicht 3 Monate vorher arbeitssuchend gemeldet hat?
Beitrag von king.with.deckchair - 07.06.10 - 10:32 Uhr
Nein. Sie muss sich weder einen Monat vorher melden, noch drei Monate vorher! Sie ist im ALG II-Bezug und somit wird sie quasi automatisch wieder auf den entsprechenden Status gesetzt und man wird auf sis zukommen.
Selbstverständlich sollte man sich aber so früh wie möglich bei seinem Vermittler melden, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist.
Beitrag von honolulumieze - 06.06.10 - 19:36 Uhr
Wie lange hatte sie denn Elternzeit? Die ALG II Empfänger dürfen doch eh 3 Jahre zu Hause bleiben ohne sich einen Job suchen zu müssen.
Beitrag von kinderlachen07 - 06.06.10 - 21:56 Uhr
3 jahre. bzw das kind wird im juli 3 jahre.
aber meiner meinung nach, hätte sie sich im mai arbeitssuchend melden müssen, oder? das hat sie aber nicht, da sie der meinung war, dass sie einen monat vorher sich arbeitssuchend melden muss.
liebe grüsse
Beitrag von goldtaube - 06.06.10 - 19:58 Uhr
Hat sie denn vor der Elternzeit gearbeitet, so dass sie ggf. Anspruch auf ALG I hat?
Beitrag von kinderlachen07 - 06.06.10 - 21:59 Uhr
Nein, sie hatte gerade ihre Ausbildung abgeschlossen und wurde schwanger. Da sie eine Risikoschwangerschaft hatte, dürfte sie keine Beschäftigung aufnehmen. Anspruch auf Alg 1 besteht / bestand nicht.
Beitrag von arkti - 06.06.10 - 22:14 Uhr
Dann bekommt sie auch kein ALG1
Beitrag von kinderlachen07 - 07.06.10 - 09:08 Uhr
Nein, da es eine überbetriebliche Ausbildung war. Nach der Ausbildung fiel sie also sofort ins Alg 2.
