...dann arbeitslos/suchend.
Das Elterngeld würde ich für ein Jahr beziehen...von ca. Juli 2010 bis Juli 2011. Mein Vertrag läuft bis Ende Januar 2011.
Wie ist das danach mit dem Elterngeld? Wird das genau so weiterausgezahlt wie vorher? Oder muss ich dann ALG I beantragen und bekomme nur noch den Mindestsatz an Elterngeld?
Oder stimmt es, das ich erst das Elterngeld aufbrauchen kann und mich danach darum kümmere ALG I zu bekommen, also ab ca. Juli 2011. Arbeitslos-/suchend natürlich aber schon 3 Monate vor Vertragende melden, wegen der Frist. Wird dann das Elterngeld (ab Februar 2011) auf das ALG I angegrechnet?
Wer kann mir da einen Rat geben oder weiterhelfen?
Danke für eure Antworten
LG
Sandra + Krümel 36 SSW
Elterngeld und ab Februar ...
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Beitrag von tinka-sig - 06.06.10 - 19:48 Uhr
Beitrag von simone1177 - 06.06.10 - 19:57 Uhr
Hallo...
Du kannst dich nur Arbeitslos melden, wenn die Kinderbetreuung sichergestellt ist und auch nur für die Stunden wo du eine Kinderbetreuung hast. Gehst du z.B. jetzt Vollzeit arbeiten und meldest dich Arbeitslos und stehst dem Arbeitsmarkt nur teilweise oder gar nicht wegen der Kinderbetreuung wird das Arbeitslosengeld entweder gar nicht gezahlt oder gekürzt gezahlt. Bei 20 Stunden mögliche Arbeitszeit z.B. 67% vom Nettlohn : durch deine jetzige Stunden x 20 = ca das Arbeitslosengeld.
LG Simone
Beitrag von traumkinder - 06.06.10 - 20:29 Uhr
verstehe ich das richtig!? dein vertrag läuft im ferburar 2011 aus, da du aber bis juli 2011 in elternzeit bist, fragst du nun, was mit der zeit ab märz 2011 ist - verstehe ich dich so richtig???
also:
du beantragst enlternzeit bei deinem AG und mit dieser bescheinigung beantragst du elterngeld!!
dein vertrag läuft im februar 2011 aus, was dich aber nicht juckt, denn du bekommst ja bis juli 2011 elterngeld!!!
wenn du ganz sicher gehen möchtest, gehst du ende diesen jahres zum arbeitsamt und teilst das denen mit - das du arbeitssuchend bist, damit die später nicht meckern du hättest dich nicht gemeldet!!
so und zum 1.8. suchst du dir einfach einen neuen job!!!
wenn du keinen findest, bekommst du ALGI, wenn dein Kind einen Kita Platz hat (um den du dich im übrigen jetzt schon (!!) kümmern solltest!!) - oder eben dann tagesmutti.
für das ALGI wird das einkommen der letzten monate angerechnet!! also auch das von der elternzeit.
du kannst natürlich auch weniger elternzeit nehmen und dich stattdessen arbeitslos melden, dann muss aber definitiv die betreuung für dein kind sicher stehen!! und ich kenne keine kita die die kleinen unter einem jahr nehmen...
hoffe ich konnte dir weiter helfen!?
Beitrag von traumkinder - 06.06.10 - 20:32 Uhr
ZUSATZ:
elterngeld wird berechnet aus den gehältern der letzten 12 monate vor entbindung/Muschu und dann festgesetzt für 12 monate - und dann ist dat wurscht ob du in der zwischenzeit deinen alten job los bist!! weil die 12 monate vorher zählen!!
wenn du jetzt allerdings teilzeit arbeiten gehen willst (zbsp ab februar 2011) dann wird das auf das elterngeld angerechnet
