Hallo Ihr Lieben !
Ich habe noch bis Februar 2011 Elternzeit.... danach bin ich bei einem Dienstleister in der Pharmabranche beschäftigt , mein Vertrag geht auch über zwei Jahre....
Was passiert denn , wenn die mir nach der Elternzeit kündigen oder einfach keinen Job für mich haben ??
Hat man nach der Elternzeit überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld ? Und wenn ja wie wird der berechnet ?
Herzlichen Dank für Eure Antworten von der gerade nachdenklichen sonne0702
PS : Ich möchte übrigens unbedingt arbeiten!!
Lg
Arbeitslosengeld nach Elternzeit ??
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Beitrag von sonne0702 - 06.06.10 - 20:07 Uhr
Beitrag von kleinesbambi - 06.06.10 - 20:20 Uhr
Wenn du unmittelbar vor der Kindererziehung in einem versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis gestanden hast und deine Anwartschaftszeit zusammen hast, dann bekommst du auch ALG1
Kannst du hier nachlesen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html
LG
Bambi
Beitrag von susannea - 06.06.10 - 22:26 Uhr
Sie können dir frühestens am 1. Arbeitstag kündigen und dann mit gesetzlicher Kündigungsfrist.
Anspruch auf ALG I hast du dann nach mindestens einem Jahr Eltenrzeit auf jeden Fall!
