Arbeitslosengeld nach Elternzeit ??

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Beitrag von sonne0702 - 06.06.10 - 20:07 Uhr

Hallo Ihr Lieben !

Ich habe noch bis Februar 2011 Elternzeit.... danach bin ich bei einem Dienstleister in der Pharmabranche beschäftigt , mein Vertrag geht auch über zwei Jahre....
Was passiert denn , wenn die mir nach der Elternzeit kündigen oder einfach keinen Job für mich haben ??
Hat man nach der Elternzeit überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld ? Und wenn ja wie wird der berechnet ?

Herzlichen Dank für Eure Antworten von der gerade nachdenklichen sonne0702

PS : Ich möchte übrigens unbedingt arbeiten!!

Lg

Beitrag von kleinesbambi - 06.06.10 - 20:20 Uhr

Wenn du unmittelbar vor der Kindererziehung in einem versicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis gestanden hast und deine Anwartschaftszeit zusammen hast, dann bekommst du auch ALG1

Kannst du hier nachlesen

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html

LG
Bambi

Beitrag von susannea - 06.06.10 - 22:26 Uhr

Sie können dir frühestens am 1. Arbeitstag kündigen und dann mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

Anspruch auf ALG I hast du dann nach mindestens einem Jahr Eltenrzeit auf jeden Fall!