arbeitszeugnis selbst schreiben?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von asianlady - 07.06.10 - 00:05 Uhr

meine ehemalige chefin, bei der ich als aushilfe gearbeitet habe mehrmals und bei der ich meine lehre begonnen habe (abbruch nach 2 wochen wegen schwangerschaft) scheint mir kein arbeitszeugnis schreiben zu wollen...ich solle eines selbst schreiben und sie unterschreibt es... wie schreibe ich aber eines, ohne mir ein eigentor zu schiessen?

Beitrag von myimmortal1977 - 07.06.10 - 00:45 Uhr

Warum bricht man eine Lehre wegen einer Schwangerschaft ab? Das ist kein Grund für einen Abbruch. Damit hast Du nur Deine "Zukunft" besiegelt. In die verkehrte Richtung.

http://arbeits-abc.de/das-qualifizierte-arbeitszeugnis/

Zitat:

Inhalt und Aufbau des qualifizierten Arbeitszeugnis
1. Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Arbeitgeber
2. Zeugnis als Überschrift
3. Ihren Vor- und Zunamen
4. Geburtsdatum und Geburtsort
5. Beschäftigungsdauer (beginnend mit Ihrem Eintrittstermin)
6. Die genaue Tätigkeitsbeschreibung (Haupt- und Nebentätigkeiten)
7. Leistungsbeurteilung

Beurteilung der Arbeitsbereitschaft und der Arbeitsbefähigung
Beurteilung der Arbeitsweise
Nennung spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse
Nennung eventueller Führungskompetenzen
Schlussteil der Leistungsbeurteilung
8. Ihr Verhalten in Bezug auf Vorgesetzte, Mitarbeiter und Kunden (gegebenenfalls Geschäftspartner)
9. Auch die Gründe für Ihr Ausscheiden sollten vorhanden sein 10. Schlusssatz
11. Ort und Datum
12. Unternehmen
13. Unterschrift

Zitatende


Beitrag von asianlady - 07.06.10 - 09:35 Uhr

vielen dank für deine hilfe, aber ich frage mich, wieso du mich verurteilst, wenn du gar nicht weisst, wieso genau ich die ausbildung abbrechen musste. meine lehre wäre fruchtschädigend gewesen, da ich mit farben (farbpulvern) und blei hätte arbeiten müssen, die das embryo hätten schädigen können.
schade, dass man das gefühl hier haben muss, sich rechtfertigen zu müssen.
ich habe niemanden darum gebeten, mein leben in eine schublade zu stecken, sondern habe nur eine frage gestellt.

Beitrag von jenjo - 07.06.10 - 10:24 Uhr

Hallo,
ich weiß nicht, ob du es genau weißt, aber:

Für dich viel sinnvoller wäre gewesen, wenn du nicht gekündigt hättest.

Wenn deine Arbeit für dich oder das Ungeborene Risiken mitbringt, bekommt man vom FA (oder vom AG) ein Beschäftigungsverbot.... man muss also nicht weiterarbeiten......man bekommt das Gehalt weiter und bleibt in einem ganz normalem Arbeitsverhältnis... man hat also auch nach der Schwangerschaft einen Ansprcuh auf seine alte Arbeit....

Ich weiß nicht 100%ig wie es während einer Ausbildung geregelt ist, aber dadurch das du gekündigt hast, war es sicherlich nicht zum Vorteil......
Ich finde nicht, dass du dich rechtfertigen musst.... vielleicht wusstest du das mit dem BV einfach nicht? Ich gehe mal davon aus ;-)

LG und eine schöne Schwangerschaft!

Beitrag von asianlady - 07.06.10 - 10:42 Uhr

danke für deine wünsche, aber das ganze liegt schon bald 8 jahre her...
die ausbildung konnte ich nicht mehr aufnehmen, da das geschäft sehr schlecht läuft und klar hätte ich einfach in "mutterschutz" oder was auch immer gehen können. es wäre auch nicht schön gewesen, weiterhin dort zu sein, wenn die eigene chefin einem sagt: "toll und nun meinst du, nur weil es sich bewegt, musst du es behalten?!" sie hat sich zwar entschuldigt, aber ich bin der meinung, es war für mich für den zeitpunkt das richtige!

Beitrag von jenjo - 07.06.10 - 10:49 Uhr

Oha.... das das schon so lange her ist, wusste ich natürlich nicht....

Naja, vielleicht hättest du ja dennoch noch etwas Geld während des BV erhalten können (kündigen kann man ja immer noch).. es gibt viele, die nach der Elternzeit nicht in den alten Beruf zurück wollen, aber erst kurz vor Ende kündigen... aber naja..ist ja jetzt eh schon alles lange her :-)

LG