Hallo,
und zwar bin ich seit voriger Woche in einer Massnahme vom Arbeitsamt welche bis Ende November gehen soll.
Ich arbeite seit über einem Jahr Nebenbei Selbstständig.
Nun kann ich mit meiner Selbstständigkeit aber mehr Stunden arbeiten.
Bisher habe ich unter 15 Stunden die Woche gearbeitet.
Wie ist das da jetzt mit meiner Massnahme? Eigentlich könnte ich da raus oder?
Da ich ja mit meiner Selbstständigkeit mehr Stunden arbeiten kann.
Danke schon einmal im Voraus.
Mfg
Zu einer Massnahme von der ARGE
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Beitrag von iceangel09 - 07.06.10 - 09:36 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 07.06.10 - 09:47 Uhr
Hallo.
Wenn Du genug verdienst, um unabhängig von der ARGE zu werden, kannst Du da sicher raus.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von iceangel09 - 07.06.10 - 10:15 Uhr
Hallo,
ich verdiene da nicht soviel das ich komplett von der ARGE weg komm.
Lg
Beitrag von hedda.gabler - 07.06.10 - 10:25 Uhr
Hallo.
Dann wäre es wohl sinnvoll, die Maßnahme zu Ende zu führen und nebenbei die Selbstständigkeit weiter auszubauen.
Was ist es denn für eine Maßnahme?
Gruß von der Hedda.
Beitrag von iceangel09 - 07.06.10 - 10:42 Uhr
Ich kann aber nicht die Massnahme machen und mehr Stunden in meiner Selbstständigkeit.
Da die Selbstständigkeit Nachtarbeit ist und die Massnahme von früh bis nachmittag geht.
Lg
Beitrag von hedda.gabler - 07.06.10 - 10:51 Uhr
Hallo.
Was immer noch nicht meine Frage beantwortet, was es für einen Maßnahme ist?!
Schlußendlich hast Du zwei (sinnvolle) Möglichkeiten:
1. Du stockst Deine Selbstständigkeit so auf, dass Du davon leben kannst.
2. Du führst die Maßnahme zu Ende und kneifst bis Ende November die Arschbacken zusammen, sprich Du kommst mit weniger Schlaf in der Nacht aus, holst Schlaf am Nachmittag nach ... organisierst Dich eben für die Übergangszeit neu. So ist es halt manchmal im Leben, wenn man was erreichen will.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von iceangel09 - 07.06.10 - 11:21 Uhr
Das ist eine Massnahme im Verkauf.
Nachmittags kann ich leider nicht schlafen da ich zwei Kids im alter von 3 und 7 Jahren hab.
Beitrag von hedda.gabler - 07.06.10 - 11:48 Uhr
Hallo.
Eine Maßnahme im Verkauf ist doch nicht das Schlechteste für eine Selbstständigkeit und Du kannst da sicher einiges mitnehmen ...
... ich weiß ja nicht, was Du für eine Selbstständigkeit machst, aber wenn die nachts ist, kannst Du vielleicht etwas vorschlafen, wenn die Kinder im Bett sind ...
... für diese paar Monate muss sich doch eine Lösung finden lassen.
Darf man fragen, was Du selbstständig machst, was nachts stattfindet und vor allem wovon Du meinst, irgendwann unabhängig leben zu können?
Gruß von der Hedda.
Beitrag von iceangel09 - 07.06.10 - 12:09 Uhr
Nein die Massnahme an sich ist nicht schlecht, wenn man etwas zu tun hat.
Ich arbeite in einer Nachtbar. Und da arbeite ich von 20-6 Uhr.
Da wird nicht viel mit vorschlafen.
Lg
Beitrag von windsbraut69 - 07.06.10 - 12:14 Uhr
Selbständige Arbeit in einer Nachtbar von 20 - 6 Uhr und davon kannst Du nicht leben?
Dann solltest Du die Maßnahme nutzen, Dich umzuorientieren.
Beitrag von hedda.gabler - 07.06.10 - 12:15 Uhr
Hallo noch mal.
Ich weiß ja nicht, wie Du Dir Deine berufliche Zukunft so vorstellst, aber die Arbeit in einer Nachtbar ist sicher nicht das Wahre auf Dauer ... meine bescheidene Meinung.
Und bei einer Arbeitszeit von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens dürftest Du doch eigentlich genug verdienen, um unabhängig leben zu können (vielleicht kommen Wohngeld und Kinderzuschlag in Betracht, aber von der ARGE könntest Du weg sein) ... ist dem nicht so, würde ich ernsthaft diese Selbstständigkeit und den Erfolg des Ladens überdenken.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von windsbraut69 - 07.06.10 - 11:02 Uhr
Ja, ist doch nahezu perfekt!
Dann schläfst Du zwischen Maßnahme und Selbständigkeit und siehst zu, die Selbständigkeit so auszubauen, dass Du in absehbarer Zeit nicht mehr abhängig von Transferleistungen bist.
LG
Beitrag von cherymuffin80 - 07.06.10 - 10:20 Uhr
Hallo,
ich glaube du kannst da nur raus wenn du soviel verdienst das du die ARGE nicht mehr brauchst.
War bei meinem Cousin auch so, der hatte auch nen Gewerbe aber nicht genug zu tun und wärend einer Maßnahme änderte sich das dann, er hätte aussteigen können, hätte dann aber wohl nix mehr bekommen von der ARGE.
LG
Beitrag von snowy - 07.06.10 - 16:57 Uhr
Ich geh jetzt einfach mal davon aus dass du ALG2 erhälst!
"Ich arbeite seit über einem Jahr Nebenbei Selbstständig. "
Scheint ja nicht gewinnbringend zu sein, wenn du dich nicht selbst unterhalten kannst, von daher steht doch lt. dem SGB II gar nicht zur Debatte wo du demnächst hingehst.

